# EU Packaging Regulation Reshapes E-Commerce Compliance

**Podcast:** Mikroökonomen a.k.a. Mikrooekonomen
**Published:** 2026-08-12

## Transcript

Mikroökonomen, der Podcast über Wirtschaft.
Wir blicken hinter die Kulissen.
Analysen, Berichte und Debatten aus der Welt der Politik und der Märkte.
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Heute ist Dienstag, der 11.
August 2026.
Willkommen zum 55.
Mikrogespräch.
Heute wird es um die PPWR gehen, die am 12.
August greift.
Das ist die Packaging & Packing Waste Regulation der EU.
Und das Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeiten zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Klingt gut?
Und da stellt sich natürlich die Frage, ob es dann auch gut gemacht ist.
Und dazu begrüße ich recht herzlich Sandra May.
Hallo Sandra.
Hi.
Sandra, wer bist du und was machst du?
Ja, ich bin Sandra, Rechtsanwältin und Pressesprecherin beim Händlerbund.
Und was wir gerade ganz viel machen, ist die EU-Verpackungsverordnung erklären tatsächlich.
Da die am 12.
August greift, also einen Tag davor, auch vielen Dank, dass du dir da noch die Zeit genommen hast.
Ich habe es ja schon mal ganz grob umrissen.
Ja, wenn mich nicht alles täuscht, Verpackung, Verpackungen, ist ja eines der Kernthemen des Handels.
Also selbst wenn ich in den Supermarkt gehe, vorher wurde es mal verpackt, was ich da sehe.
Also das ist nicht nur Online-Handel, der da betroffen ist beim Verpacken.
Und sehe ich das richtig, dass da wirklich jeder getroffen ist?
Oder meinst du, da gibt es noch Ausnahmen?
Da habe ich was übersehen.
Das hast du ganz richtig eingeschätzt.
Erstmal ist er grundsätzlich...
Nichts nicht verpackt.
Also im Endeffekt trifft die Verordnung damit den gesamten Handel, nicht nur den E-Commerce.
Aber besonders im E-Commerce zeigt sich halt gerade die Problematik, weil hier eben zusätzliche Pflichten mit auf die Händler zukommen, die eben der stationäre Handel so erstmal nicht hat.
Groß und klein, muss man dazu sagen.
Also es sind nicht nur die Großen, die man so kennt, sondern auch, was ich sehr viel gefunden habe, so kleine Etsy-Shops oder ähnliches, die dann so ein Geschäft haben, was sich so riesig ist.
Kannst du uns ganz kurz einen groben Überblick geben, was die EU so alles abverlangen wird in der Zukunft?
Genau, also ich konzentriere mich jetzt vor allem auf den Online-Handel, weil wir ja beim Händlerbund sehr viel mit Online-Händlern zu tun haben.
Das sind ja unsere Kernkunden.
Die Kernpflicht, an der halt gerade so viele zu knaubeln haben, ist das Thema Bevollmächtigter.
Also man muss eben in jedes EU-Land, in was man sendet, einen Bevollmächtigten haben, der sich dann in dem jeweiligen Land darum kümmert, dass die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten eingehalten werden.
Also dass da eben mit dem Verpackungsmüll alles so klar geht, wie das halt von dem Land.
vorgesehen ist, da gibt es auch keine Mindestmenge, keine Bagatellgrenzen.
Das gilt ab dem ersten Paket.
Und dann noch dazu kam, was eben auch für viel Wirbel gesorgt hat, wegen der zentralen Stelle, neue Pflichten für sogenannte Erzeuger.
Da geht es dann halt um das Thema, dass die Verpackungen konform sein müssen.
Es muss eine Konformitätserklärung geben.
Es müssen Kennzeichnungspflichten an der Verpackung erfüllt werden und, und, und.
Es kommt halt wahnsinnig viel Bürokratie auf jemanden zu, der eben zum Erzeuger wird.
Und was dann noch später mit dazu kommt, das sind Leerraumbegrenzungen.
Also da geht es einfach darum, dass Verpackungen eben nicht mehr, also so dieses typisch kleine Produkt in der riesengroßen Verpackung, das wird eben auch gesetzlich verboten.
Okay, das hat ja tatsächlich auch viele Leute aufgeregt, muss man sagen.
Habt ihr irgendwie eine Schätzung, wie viel Mehrkosten das so verursachen könnte bei den Händlern?
Ich sage es mal ganz vorsichtig.
Also innerdeutschen Versand oder allgemein im nationalen Versand könnte es sogar ein bisschen günstiger sein, weil man für Verpackungen, die man jetzt zum Beispiel von einem deutschen Hersteller erwirbt und für den Versand in Deutschland verwendet, diese Lizenzierungs- und Registrierungspflichten entfallen.
Das war ja immer so ein Kostenfaktor.
Beim Thema EU-Versand, da wird es halt knifflig.
Ich habe ja gerade schon diesen Bevollmächtigten angesprochen, der kostet...
Mehrere hundert Euro im Jahr und wenn man in mehrere Länder versendet, dann wären es halt schnell mehrere tausend Euro im Jahr und da muss man dann schon gucken, ob es sich lohnt.
Also man muss dann für jedes Land so einen Bevollmächtigten haben.
Genau, für jedes Einzelnen.
Das ist ja bei 27 EU-Staaten, der eigene zählt ja nicht dazu, dann sind es 26, das ist natürlich recht anspruchsvoll.
Also ich habe von Preisen von 500 bis 2000 Euro.
gehört, die man da zu zahlen hat.
Also es gibt da verschiedene Anbieter.
Also das summiert sich ja ganz schön auf.
Sind das nur die Bevollmächtigen, die man dann da im EU-Versand zu rücksichtigen hat oder gibt es da noch mehr?
Im Großen und Ganzen, ja.
Also was natürlich noch mit dazukommt, sind dann die Kosten, die im jeweiligen Land anfallen.
Also wenn wir jetzt einfach mal davon ausgehen, dass das in anderen Ländern ähnlich wie in Deutschland geregelt ist, wo man eben die Verpackungen auch lizenzieren muss, also sozusagen für die Entsorgung bezahlen muss, was anderes ist es ja nicht, dann kommt das natürlich noch mit on top.
Wobei das streng genommen keine zusätzlichen Kosten sind, weil schon vor der EU-Verpackungsverordnung hätte man sich als Händler damit auseinandersetzen müssen, welche Vorschriften gelten denn in dem Land und sich proaktiv selbst...
aber darum kümmern müssen.
Und jetzt kommt eben noch dieser Bevollmächtigte dazwischen.
Ja, und der meldet einen einfach nur an, oder was?
Also hat der wirklich eine Funktion, der Bevollmächtigte?
Im Endeffekt wie ein Mitarbeiter, den man in dem Land hat, der dann die Verpackungsmengen halt nimmt, die Sendungsmengen und sich dann darum kümmert, dass da eben alles glatt läuft, dass die örtlichen Gesetze eingehalten werden, dass das alles ordnungsgemäß lizenziert wird.
Genau, im Großen und Ganzen ist das dann seine Aufgabe.
Das ist ein sehr geiles Geschäftsmodell, muss ich sagen.
Also gut haben es halt die größeren Unternehmen, die halt schon echte Niederlassungen einfach in den Ländern haben, weil dann kümmert sich halt die Niederlassung darum.
Schlecht ist es halt, du hattest ja vor uns gerade das Beispiel der kleine Etsy-Shop, der keine Niederlassung in allen Ländern hat, der müsste dann eben gucken, wo er bleibt, wie er das halt künftig gestaltet.
Ja gut, also das, was ich so...
gesehen habe, ist, dass viele sagen, okay, ich kann keinen EU-Auslandsversand mehr machen, weil ich habe da vielleicht, was weiß ich, 200-300 Euro Einnahmen pro Jahr aus dem EU-Versand für diverse Länder.
Also es reicht ja auch, wenn man zehn Länder hat mit 200 Euro Einnahmen, dann würde es sich schon nicht mehr lohnen, da irgendwie 500 Euro für so einen Bevollmächtigten auszugeben.
Auf der anderen Seite würde man dann bei zehn Ländern aber eben auch 2000 Euro an Einnahmen pro Jahr verlieren.
Also ich sehe nicht so ganz den Sinn und Zweck dieser Regulierung, muss ich sagen, weil er ja vor allen Dingen dazu führt.
dass, wir kennen das aus dem Finanzbereich eigentlich sehr gut, jede Regulierung führt zu Kosten und die Kosten führt dazu, dass nur die großen Unternehmen, also die großen Banken, von denen man ja eigentlich nicht will, dass es sich da konzentriert, mehr Geschäft kriegen, weil die Kleinen aus dem Markt gekegelt werden oder es weniger Konkurrenz gibt.
Also das gleiche Prinzip auch wieder hier.
Und ich muss sagen, ich sehe jetzt nicht so ganz den Sinn darin, dem kleinen Etsy-Shop.
Jetzt auch ein plakatives Beispiel.
Es gibt ja auch Honighersteller und ähnliches.
Du hast ja jetzt viel so diese kleinen Small Businesses und ich habe ein großes Herz für die Small Businesses.
Aber ich hatte letztens erst mit einem Händler mich unterhalten, wie der das eben so regelt.
Und er hat halt auch gesagt, dass die versenden relativ viel nach Polen.
Über 600 Sendungen im Jahr.
Und in Polen kostet der bevollmächtigte Pima da um 300 Euro.
Das heißt, pro Paket, wenn ich mich jetzt nicht ganz...
dumm anstelle beim Rechnen 50 Cent, wenn man es runterrechnet.
Und er meinte, schon das lohnt sich nicht.
Schon er guckt halt, dass er das dann eher einstellen wird, wo ich halt aus meinem kleinen Wissen heraus so, 50 Cent pro Paket, das kann man doch, das muss doch irgendwie gehen.
Aber selbst der sagt, sieht halt dann schon schwierig aus.
Und wenn man bei dieser Menge an Bestellungen, was ja jetzt keine kleine ist, schon überlegt, dann weiß man halt, was so im Kopf von den...
ganz kleinen Händlern vorgeht, die halt wirklich froh sind, wenn sie mal so zehn Pakete nach Frankreich oder so pro Jahr schicken und da eben noch einen zusätzlichen kleinen Absatzmarkt sich sozusagen erschlossen haben.
Ja, also bei 600 Paketen hätte ich auch gedacht, lohnt es sich dann?
Im Grunde doch noch, weil 50 Cent so geizig sind die Leute ja dann doch nicht.
Zumindest hofft man das.
Steckt man nicht drin, kann ich nicht beurteilen.
Aber das war eben seine Aussage.
Er kennt sein Geschäft besser als ich.
Was sagt denn die EU dazu?
Also ihr habt das ja sicherlich vorgetragen und da muss es ja irgendeine Reaktion darauf gegeben haben.
Also das Ding mit den Bevollmächtigten, da war ganz lange in der Diskussion, ob man das eben nochmal verschiebt, gerade auch für die kleinen Unternehmen, wobei aufgeschoben ja auch nicht aufgehoben ist.
Diese Aufschiebung ist aber komplett vom Tisch und man hat das Gefühl, und das ist ja etwas, was sich schon in den letzten Jahren, Jahrzehnten aufgebaut hat, für die EU ist der E-Commerce Amazon.
Oder allgemein große Konzerne.
Das sieht man auch bei den ganzen Regulierungen und so.
Man hat irgendwie immer so im Kopf Amazon.
Und ich bin auch sicher, wenn man so auf der Straße so fragt, woran denkst du bei Onlinehandel, dann kommen halt eher so die Großen.
E-Commerce, aber aus sehr, sehr vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht.
Das haben die einfach nicht so auf dem Schirm.
Und ich halte es da so ein bisschen mit, denn sie wissen nicht, was sie tun.
Ich glaube, sie wissen in dem Punkt wirklich nicht, was sie tun und was sie dem Binnenmarkt damit antun.
Das ist mein großer Punkt, den ich da an der Sache auch nicht verstehe, weil der Binnenmarkt ist ja eigentlich so der Kern der EU.
Der wurde immer sehr stark gepflegt und genau der nimmt ja hier Ja, ziemlich ein Schaden, würde ich sagen.
Auf jeden Fall.
Diversität im Handel, Diversität im Angebot ist ja der Kern jedes Binnenmarktes.
Vor allen Dingen wollen wir ja schon, es ist ja auch Kulturaustausch innerhalb der EU.
So doof es vielleicht manchmal klingt, aber es ist halt ein Handel zwischen zwei Kulturen.
Also Griechenland ist halt anders als Deutschland.
Und das ist halt sehr schade, wenn sowas verloren ging.
Also da sind wir auf sehr vielen Ebenen, glaube ich, dabei.
gerade Dinge zu verlieren.
Wir haben ja noch ein zweites Thema hier.
Es gab ja eine große Aufregung.
Also das heißt, es gab eigentlich auch ein großes Antragen an die Politik, sodass man eigentlich schon hätte denken können, okay, dann erkennt sie, dass da ein Problem da ist.
Der andere große Aufreger war die Frage, wer ist eigentlich der Hersteller einer Verpackung?
Hier können wir vielleicht vorwegnehmen, das wurde entschärft, aber was war denn hier das Problem?
Der Hersteller einer Verpackung, für mich ist das der, der den Karton herstellt.
Genau, hier muss ich mal kurz die Anwältin raushängen lassen, weil hier auch ganz oft Begrifflichkeiten durcheinander gehauen werden.
Es gibt in der PPWR zwei Begriffe.
Das eine ist der Hersteller.
Das ist halt wirklich der, der klassischerweise seine Kartonherstellfabrik hat.
Und dann haben wir noch den Begriff des Erzeugers.
Und hier ging es tatsächlich um das Thema.
Erzeuger, weil nach der PPWR gilt die Person als Erzeuger, die eine Verpackung zum Beispiel unter eigenen Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt oder wer erworbene Verpackungen so verändern, dass deren Konfirmität oder Recyclingfähigkeit beeinflusst wird.
Das ist halt so dieser Und mit dieser Erzeugereigenschaft gehen Pflichten einher.
Ich muss eine Konformitätserklärung abgeben, ich muss eine Typen- und Chargennummer auf die Verpackung drucken, habe noch andere Pflichten, die halt deutlich über das hinausgehen, was man als kleiner Händler leisten kann und will.
Und es ging halt immer um die Frage, wann wird man zum Erzeuger?
Und da hat die zentrale Stelle Verpackungsregister, das ist eben die Stelle, die in Deutschland dafür zuständig ist, dass man sich registriert.
Verpackungsregister, mal ganz plakativ gesagt einen rausgehauen.
Die hat nämlich gesagt, dass Online-Händler oder Versandhändler in dem Moment zum Erzeuger werden, indem sie ein Versandetikett auf den Karton drucken, kleben.
Drucken, kleben.
Also das, was man tun muss.
Das, was man tun muss, da kann ich auch noch, genau erst ging es um das Thema, dass sich das Gewicht verändert durch den Versandaufkleber.
Da sind sie dann ein bisschen zurückgerudert, haben dann auch, um so transparent zu sein, geleugnet, dass sie das gesagt haben.
Und dann ging es aber darum, dass der eigentliche Hersteller des Kartons ja nicht weiß, welchen Kleber man verwendet, um das Versandetikett auf den Karton zu kleben und damit im Endeffekt die Eigenschaft der Verpackung so verändert wird, dass man eine neue Konfirmitätserklärung braucht, um das...
zum Punkt zu bringen.
Damit sind wir natürlich auch viel an die Öffentlichkeit gegangen, weil wir als Handlobund diese praxisferne Auslegung definitiv nicht teilen, weil der Hersteller von einem Karton, von einem Versandkarton, der rechnet natürlich damit, dass dieser Karton zum Versand verwendet wird und dass da auch ein Versandetikett draufkommt.
Und jetzt hat vor ein paar Tagen die EU selber nochmal ein FAQ rausgebracht und sich tatsächlich selber nochmal mit der Frage beschäftigt, was denn mit diesem Versandetikett ist.
Und ich vermute mal, sie ist da nicht so ganz alleine auf diese Frage gekommen, weil schon allein die Frage an sich nicht sehr auf der Hand liegt.
Ja gut, jetzt kann man natürlich sagen, klar, wenn ich irgendwie so ein Wapperle drauf mache, das meinen Firmennamen quasi drauf trägt, das verändert natürlich die Recyclingfähigkeit der Verpackung.
Das kann man vielleicht noch sagen, je nachdem aus welchem Stoff das ist.
Da könnte man dann wieder Vorgaben machen, um das zu umgehen.
Aber das sind ja alles Sachen, die so stark in den Alltag eingreifen, auch von Menschen, dass es glaube ich auch in jedem Fall schwierig zu vermitteln ist.
Und spätestens beim Versandetikett, das ja nun auch mal vorgesehen ist, muss ich sagen, da fehlt mir dann wirklich jedes Verständnis.
Zumal die ja auch normiert sind.
Also das ist ja jetzt auch nicht irgendwie, dass man da, weiß ich nicht, auf einer Plastikfolie des Ausdruckens ist da drauf.
Das macht ja auch keiner.
Wir sind auch der Meinung, dass wenn man einen Aufkleber mit einem eigenen Logo aufbringt, gerade die kleinen Händler, die im Handmade-Bereich tätig sind, die geben sich ja auch wirklich Mühe, dass die Versandverpackung auch einen gewissen Wiedererkennungswert hat, indem sie da halt noch einen Aufkleber drauf machen.
Selbst da sind wir der Meinung, dass das noch nicht bedeutet, dass man den Karton dann unter seiner Marke sozusagen verwendet, sondern das ist halt ein extra Aufkleber, den man anbringen soll.
Und die EU, die ist da zum Glück auch ein bisschen...
Näher an der Praxis, bisschen händlerfreundlicher.
Und die hat eben gesagt, bringt ein Unternehmen lediglich einen Aufkleber zu Versandzwecken auf dem Karton an, gilt dies nicht als Markierung und dieses Unternehmen gilt nicht als Erzeuger.
Dürfen die denn irgendwas in den Karton reinlegen, wie so ein Kärtchen oder so?
Oder ist das dann auch wieder okay?
Ja, ja, ja, doch.
Die haben halt auch gesagt, dass wenn man den Karton dann noch zusammenfalten muss, weil der wird ja vom Kartonhersteller ja meistens...
ungefaltet geliefert, dann wird man dadurch auch nicht zum Erzeuger, weil man macht genau das mit dem Karton, was der Hersteller vorgesehen hat.
Also das ist halt sehr viel Praxis näher.
Die zentrale Stelle selber, die bleibt trotzdem bei ihrer Auslegung.
Wie jetzt?
Also die EU stellt es klar und die bleiben bei der Auslegung?
Ja, das Problem ist, wir haben ja eine große Errungenschaft in der Demokratie, die nennt sich Gewaltenteilung.
Und grundsätzlich ist das, was wir hier machen, Gesetzesauslegung und ganz platt gesagt, selbst wenn der Gesetzgeber hinterher sagt, so wie ich das ins Gesetz geschrieben habe, war es aber nicht gemeint.
Für die Auslegung der Gesetze ist am Ende ein Gericht zuständig und das ist auch richtig und wichtig.
Deswegen die zentrale Stelle, die darf da gern bei ihrer Auslegung bleiben.
Wir haben die Auslegung der EU, wir haben unsere eigene Auslegung, die sich an dem der EU natürlich orientiert.
Ja, wir bleiben halt dabei und ganz am Ende muss es halt irgendwann mal ein Gericht entscheiden.
Das heißt, es ist jetzt schon klar, dass dieses Thema trotz der Klarstellung der EU dann irgendwie in irgendeinem Fall vor Gericht landen wird?
Also sehr wahrscheinlich.
Man muss dazu sagen, die zentrale Stelle selber, die kann ja keine Bußgelder und nichts verhängen.
Aber natürlich halten sich oder orientieren sich möglicherweise.
Aufsichtsbehörden zum Beispiel an der Interpretation.
Das kann halt durchaus passieren und dann kann es natürlich sein, dass es dann irgendwann mal Gerichtsverfahren gibt, wo es halt eben um irgendwelche Bußgelder geht.
Müssen wir abwarten.
Ich habe leider keine Glaskugel, aber ich halte es jetzt nicht für unwahrscheinlich.
Gehen denn die Händler dann ein Risiko ein, wenn sie quasi mit der EU-Interpretation im Bunde agieren und dann...
Wenn die anfangen, da Kontrollen durchzuführen und zu sagen, naja, aber wir haben ja die und die Interpretation, dann können die ja ständig Bußgelder verhängen.
Also dann hat man ja die ungünstige Auslegung der Rechtslage in der Realität.
Das heißt, für den Fall müsste man bis zum Abschluss eines Verfahrens dann ja das so handhaben, wie die wollen.
Also im Endeffekt bei so neuen Gesetzen gibt es immer ein gewisses Risiko.
bis eben durch Rechtsprechung Sachen geklärt sind.
Wie gesagt, dass die EU da das FAQ so rausgebracht hat und dass auch viele aus der Branche, also wir sind ja auch nicht die Einzigen, die das anders auslegen als die zentrale Stelle.
Das stärkt das Ganze natürlich.
Ein gewisses Restrisiko bleibt immer, aber ich denke mal, dass viele Behörden da auch eher eine praxisnahe Auslegung nehmen.
wenn es dann am Ende mal zu einem Bußgeldbescheid.
Wir werden unsere Mitglieder natürlich unterstützen, auf jeden Fall, wenn das irgendwie mal eine Behörde anders sieht und es da Ärger gibt.
Aber es kann jetzt halt auch nicht die Lösung sein, dass sich alle Händler an dieser sehr praxisfernen Auslegung der zentralen Stelle orientieren, zumal ja die EU selbst da einen anderen Ansatz verfolgt.
So, nochmal zurück zum Bevollmächtigten.
Also die Aufregung bei dem einen Thema hat nicht dazu geführt, dass die Erkenntnis bei dem anderen Thema aufgeploppt ist.
Gibt es denn da jetzt auch Rechtsmittel oder wie geht es da jetzt weiter?
Das muss man tatsächlich jetzt erstmal so hinnehmen, wie es eben ist.
Rechtsmittel an sich gibt es nicht.
Ich habe schon gesehen, dass es eine Petition gibt und ansonsten, wir arbeiten ja zusammen mit dem Bundesverband Onlinehandel.
bringen das Thema halt einfach an die Öffentlichkeit, nutzen da eben unsere Reichweite, um eben auf dieses Praxisproblem aufmerksam zu machen, was von den Politikern scheinbar niemand so richtig auf dem Schirm hatte.
Klingt natürlich jetzt nicht so befriedigend im Sinne von man hat da eine schnelle Lösung, sondern das heißt der Kampf, der rechtliche und politische da rum, der geht jetzt im Grunde erst so richtig los.
Und vielleicht mal eine ganz fiese Frage zum Schluss.
Mal angenommen, die Politik hätte da jetzt ein Einsehen.
Wie lange, glaubst du, würde man dann brauchen, dass dieses Einsehen, dann muss ja dann wieder das Gesetz verändert oder eine Auslegung verändert werden.
Also wie lange braucht man da, um das jetzt irgendwie wieder ins rechte Maß zu rücken?
Ja, im Endeffekt.
Also es liegt ja in der Hand der Politik.
Die könnten ja einzelne Pflichten tatsächlich erstmal wieder aussetzen, wenn sie merken, war keine gute Idee.
Das hatten wir jetzt auch bei der EU-Entwaldungsrichtlinie.
Da wurden ja einzelne Pflichten auch immer, immer, immer wieder verschoben, weil da eben gesagt wurde, oh, da merken wir, da gibt es eben Probleme.
Und was Ähnliches könnte man jetzt halt auch bei der Bevollmächtigtenpflicht machen.
Ja, die ist halt schon in Kraft.
Aber rein theoretisch könnte man das immer mal wieder verschieben oder eben eine Bagatellgrenze einführen.
Es geht ja gar nicht so darum, dass man das komplett ausmerzt.
Eine Bagatellgrenze würde eben vielen schon helfen.
Oder man überlegt sich generell, ob diese bürokratische Kleinstaaterei noch so zielführend für eine EU ist.
Ja, okay.
Also das heißt, gewisses Einsehen braucht es dann am Ende doch.
Das auf jeden Fall.
Dann vielen Dank für die Einblicke, Sandra May vom Händlerbund.
Dankeschön.
So, wenn ihr dazu noch ein paar Gedanken habt, www.mikroökonomen.de, dort alles Weitere.
Vielen Dank fürs Zuhören, euch eine schöne Zeit und bis demnächst mal wieder.
Das war Mikroökonomen, der Podcast über Wirtschaft.
Diese Folge wurde unterstützt von unseren Premium-Mitgliedern auf mikroökonomen.de.
Bis zum nächsten Mal.
