# Navigating AI Copyright, Compliance, and Commercial Liability

**Podcast:** Kollegin KI
**Published:** 2026-07-28

## Transcript

Eine der großen ungeklärten Fragen in der KI-Nutzung, liebe Leute, ist das Urheberrecht.
Ihr wisst es alle, Large Language Models werden trainiert auf Milliarden von Daten.
Und ja, häufig weiß man gar nicht, woher die eigentlich kommen und ob es da nicht Urheber gibt, die da eigentlich dem Ganzen hätten zustimmen müssen.
Ich möchte mich heute mal diesem Themenkomplex nähern.
Das mache ich natürlich nicht alleine.
Ich habe mir einen Experten eingeladen.
Dennis Engbrink ist heute bei mir.
Er ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Zirngiebel und spezialisiert auf geistiges Eigentum und Medienrecht.
Ich freue mich sehr aufs Gespräch.
Mein Name ist Max Muntenke.
Ihr hört Kollegin KI.
Moin Dennis.
Moin Max.
Wie läuft's?
Wie sind die KI-Fälle bei dir auf dem Tisch?
Hast du viel mit KI-Fragen gerade zu tun?
Ja, sehr viel KI und das macht mir auch sehr viel Spaß.
Denn da geht es darum, Regeln auf eine neue Technologie anzuwenden, die zu einem Zeitpunkt geschaffen wurden, als es diese Technologie noch gar nicht gab.
Es gibt jetzt zwar auf europäischer Ebene einen gewissen Nachschlag, was es angeht, Stichwort AI Act.
Aber viele Regeln gelten weiterhin, beispielsweise Urheberrecht und Markenrecht.
Wenn es also um geistiges Eigentum geht im Zusammenhang mit KI, sind die Gesetze immer noch maßgeblich.
Das finde ich ganz spannend.
Ich habe so ein kleines Déjà-vu.
Ich habe selbst mal so einen Urheberrechtsfall.
gehabt.
Ich habe nämlich mal geklagt gegen einen Verlag aus Hamburg, der damals Tweets von mir genutzt hat oder einen Tweet, den die tatsächlich auf Postkarten gedruckt haben und dann verkauft haben.
Und ich dachte im Moment, das ist mein Tweet, das ist ja irgendwie mein geistiges Eigentum, das dürfen die ja nicht verkaufen.
Und eine Anwältin, die mich dann beraten hat und die mit mir diese Klage geführt hat, die sagte dann so ziemlich sinngemäß, dass das Urheberrecht einfach auch noch gar nicht für das Internet optimiert ist, weil das Urheberrecht gerade in Deutsch Deutschland eigentlich gar nicht damit umgehen kann, dass wir in so einer Frequenz Inhalte produzieren und rausgeben, dass es gar keinen Sinn macht, bei jedem Tweet und bei jedem Post eigentlich erstmal richterlich das geistige Eigentum bzw.
die geistige Schöpfungshöhe, die benötigt wird für Urheberrechtsansprüche festzustellen.
Und das erinnert mich gerade so ein bisschen an den Fall, der jetzt wirklich zehn Jahre her ist und der damals auch zunächst geführt hat, außer dass ich einen Haufen Postkarten plötzlich zu Hause liegen hatte.
Aber diese Aussage, die habe ich schon mal von eine Anwältin gehört in dem Bereich?
Das kann ich nachvollziehen.
Sehe es aber doch noch ein bisschen anders.
Wenn man sich vorstellt, diesen Text, den du da verwendet hast, den hättest du vor 100 Jahren geschrieben, handschriftlich und hättest ihn verteilt.
Dann wäre die Frage, ob der Text urheberichtsschutzfähig ist oder nicht, genauso zu beurteilen gewesen.
Da kommt es erstmal nicht auf das Medium an, sondern tatsächlich auf den Inhalt und ob der Text war einfach gesagt, hinreichend originell ist, sodass ein Gericht zum Ergebnis kommt, dass es urheber rechtsschutzfähig ist.
Also ich fand schon.
Willst du wissen, welcher Text es war?
Ja, gerne.
Wann genau ist das Sex, Drugs und Rock'n'Roll eigentlich Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer geworden?
Okay.
Kann man möglicherweise ein Gericht von überzeugen, dass es hinreichend originell ist?
Würde ich heute so nicht mehr schreiben.
Tatsächlich, aber vor zehn Jahren war das noch was anderes.
Okay, kann man ein Gericht von überzeugen?
Vielleicht, vielleicht.
Ich habe später dann irgendwann meinen ersten Buchvertrag bekommen bei Basta Lübbel und da habe ich den Tweet dann auch so abgedruckt und dann wurde mir mal so von einem befreundeten Anwalt erzählt, jetzt wo das ganze Teil eines Buchs ist, Teil eines Schriftstücks, könnte ich mich immer darauf berufen und dementsprechend würde es jetzt Urheberrechtsschutz genießen.
Es ist etwas einfacher, wenn die Inhalte in Sammelwerken enthalten sind.
Kommt aber auch da dann immer noch drauf an.
Okay, na gut.
Wie ist das mit KI?
Grundsätzlich ist ja, glaube ich, das Problem, dass wir, wenn wir KI-Inhalte generieren, zum Beispiel, ich sage mal, ein Firmenlogo.
Ja, wir sparen uns irgendwie das Grafikbüro, das dann uns ein Logo designt.
Wir generieren das mit KI und melden das danach an.
Geht das überhaupt?
Das geht.
Um eine Marke geht, ist es erstmal egal, wie originell das Ganze ist.
Da gilt nicht der gleiche Maßstab wie im Urheberrecht, sondern da kommt es nur auf die Frage an, ist das hinreichend unterscheidungskräftig.
So, deshalb kann man neben Wortmarken auch einfache Bilder anmelden und da gibt es niemanden, der da nochmal genau drauf guckt und sich fragt, naja, hat das jemand vorher schon mal so gemacht oder nicht, sondern es geht nur um die Frage, ist dieses Zeichen, das ist der Oberbegriff, Buchstaben, Bilder, wie auch immer, ist dieses Zeichen dazu geeignet, bestimmte Waren und Dienstleistungen zu identifizieren, zu kennzeichnen.
Darauf kommt es an.
Und wie dieses Zeichen erstellt wird, ob man das mit der Hand macht oder mit einem Grafikprogramm oder mit KI, ist erstmal egal.
Ah, okay, interessant.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, kann ich das urheberrechtlich verwerten, was daraus gekommen ist.
Ah, da gibt es einen Unterschied.
Ja.
Und Das ist ein 180-Grad-Unterschied, denn in der Regel ist es nicht schutzfähig.
Weil es aus einer KI kommt.
Richtig.
Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass ein Mensch das Ganze geschaffen hat.
Ja gut, aber ein Mensch kann ja auch mit einer KI zusammen etwas erschaffen.
Also wenn ich die Idee habe, ich sag mal, ich prompte beispielsweise sehr aufwendig, dass ich einen, keine Ahnung, grün-gelben Halbkreis habe, der Schattierung links und rechts hat oder irgendwie sowas.
Wenn ich mir ein bisschen Mühe gebe dabei und das beschreibe und die KI erstellt das dann oder das KI-Programm meiner Wahl, dann kann man jetzt ja irgendwie nicht sagen, dass da auch kein menschlicher Input drin steckt.
Ich habe mir Gedanken gemacht vorher.
Das ist richtig.
Denke ich mir manchmal auch persönlich, wenn ich prompte.
Das ist ja dann manchmal ziemlich komplex.
Und ich habe schon mal versucht zu vergleichen, weil ich vor drei Jahren schon mal die Frage dazu bekommen habe, zu vergleichen mit Programmieren.
Urheberrechtsfähig ist der Quellcode.
Nicht das Endprodukt der Software, sondern der Code.
Und dann habe ich mich gefragt, kann man das nicht vielleicht auch übertragen aufs Prompting?
Und vielleicht wird es irgendwann ein Gericht geben, das sagt, ja, das wird jetzt so komplex, da gehen wir auch von dem Urheberichtsschutz aus.
Aber in der Regel ist es immer noch so, dass man nicht ganz genau weiß, wie das dann eigentlich aussieht, was die KI da ausspuckt.
Aber es gibt natürlich verschiedene Graubereiche.
Und wenn ich jetzt beispielsweise, ich mach es mal ganz plastisch, hier etwas zeichne vor dir, so, dann fotografiere ich das ab.
Und dann gebe ich das in die KI und sage jetzt, okay, benutze mal die und die Farben und achte mal auf die und die Nuancen.
Und ich kann einem Streitfall vor Gericht wirklich nachweisen, guck mal hier, was der wesentliche Inhalt ist, das stammt wirklich von mir und ich habe KI nur als ein Hilfsmittel benutzt.
Dann könnte es sein, dass man da bessere Karten vor Gericht hat.
Solange man überhaupt nachweisen kann, dass es KI generiert ist.
Ja.
Auch das wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein.
Es ist die große Frage, wie gehen Gerichte damit um, wenn jetzt pauschal in einen Prozess der Einwand kommt, ey, das ist doch mit KI generiert.
Beweist du doch erstmal, dass es nicht mit KI generiert wurde.
Das kann am Ende nicht das Ergebnis sein, weil dann müsste man Negativ-Tatsachen beweisen und das geht in der Regel nicht.
Man muss aber grundsätzlich als Urheber dazu in der Lage sein, einem Gericht darzulegen, dass das eine menschliche Schöpfung ist.
Und da ist dann die Frage, wie gut man das dokumentiert hat.
Okay, verstehe.
Ich glaube, da gibt es noch eine ganze Menge offene Fragen.
Und ich frage mich, wie dann am Ende tatsächlich auch die Beweislast funktionieren soll.
Weil nach meinem Wissen gibt es kein einziges Tool, das wirklich 100%ig sicher sagen kann, ob...
ein Content mit KI generiert wurde oder nicht.
Das gibt es wohl bei einigen Audio-Files, weil da wohl eine gewisse Perfektion drin ist in den Spuren, die menschlich so nicht möglich sein sollen.
Also da gibt es zumindest deutlich bessere Tools, glaube ich, aber gerade was Text angeht oder gewisse Bilder, ist das aus meiner Sicht relativ schwierig darzustellen.
Hast du schon mal so Fälle vor Gericht gehabt oder wo du dich damit mal befassen musstest, ob etwas KI generiert ist oder nicht?
Ja, also es ist mal richtig, was du sagst.
Es gibt kein Tool, das es hundertprozentig wirklich zum Ausdruck bringen kann, aber es gibt Wahrscheinlichkeiten, mit denen man arbeiten kann.
Und gerade wenn es um die prominenten Fälle geht, einige Politiker haben ja Reden mit KI erstellt, da kann man dann Programme drüber laufen lassen und dann bekommt man so gewisse Richtwerte.
Das ist aber jetzt nicht so, dass es wirklich beweissicher ist.
vor Gericht Sachverständige beauftragen.
Aber auch da, zumindest im jetzigen Zeitpunkt, ist es so, dass es ein Wahrscheinlichkeitsurteil dann ist.
Und Gerichte entscheiden dann auch nach Wahrscheinlichkeit?
Die können frei entscheiden.
Es gilt vor Gericht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
Und das muss natürlich begründet werden.
Und wenn man ein Gutachten hat, die im Wesentlichen zum Inhalt haben, dass das zu 90% so gewesen ist, ist es für ein Gericht das leichter.
zu beurteilen, aber das muss es nicht.
Das kann auch sagen, nee, ich lehne die Ansicht des Sachverständigen hier ab, weil so und so und so.
Ah, okay.
Das geht.
Okay, das heißt, es muss gar nicht recht sich...
Das ist auch eine gute Information, die ich gut finde.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, was für Fälle du tatsächlich da noch hast.
Vielleicht darfst du ein bisschen drüber sprechen, da ist wahrscheinlich nicht zu sehr aus dem Nähkästchen plaudern, aber was sind so typische Fälle, die KI-related bei dir auf dem Schreibtisch liegen?
Also wenn ich mal versuche das zu systematisieren, dann würde ich sagen, es dreht sich im Wesentlichen immer um Input und Output.
Was darf ich eigentlich eingeben?
Gerade wenn ich jetzt eine Vielzahl von Mitarbeitern habe und die verwenden verschiedenste Tools, dann ist natürlich schon die Frage, wie geht man damit um und was darf man eigentlich?
Und die andere Frage betrifft den Output.
Gibt es ein markenrechtliches Problem, wenn ich das verwende?
Gibt es ein ungebrechliches Problem?
Muss ich das Ganze eigentlich kennzeichnen?
Das sind eigentlich momentan die großen Fragen.
Diese Kennzeichnungspflicht ist ja, glaube ich, im AI-Act tatsächlich auch vermerkt, dass gewisse Inhalte auch entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Wie gut findest du die Umsetzung da?
Da müssen wir abwarten, wie das Ganze dann konkret aussieht.
Ich finde die Regel an sich erstmal sehr gut.
Ich gehe auch stark davon aus, dass du in den letzten Monaten genauso wie ich, mehrfach die Erfahrung gemacht hast, dass du vor dem Bildschirm saßt und dich gefragt hast, was ist denn das jetzt?
Ist es KI?
Ständig.
Genau.
Und wenn es da dann tatsächlich zu einer umfassenden Kennzeichnung kommen sollte, ist das glaube ich hilfreich erstmal.
Kann vielleicht sogar auch dazu führen, dass bestimmte Kreativleistungen wieder ein ganz anderes Ansehen bekommen, wenn sie wirklich vom Menschen sind.
Also wenn es quasi KI-frei ist.
Wie das Ganze umgesetzt wird, Es gibt einige, die sind da sehr skeptisch und denken sich, naja, da gibt es halt so viel Content.
Die werden sich wahrscheinlich alle gar nicht dran halten.
Kann sein.
Andererseits, wenn du dich mal an die Vorgaben zu Cookies erinnerst, jede Webseite hat es.
Da würde ich mir manchmal wünschen, dass das nicht so...
Ich habe tatsächlich ein Browser-Plugin, das die automatisch einfach annimmt, damit ich mich nicht zusätzlich mal durchklicken muss.
Es gibt ja Workarounds dann um sowas.
Aber worauf ich hinaus will, ist, wenn man sich so moderne Smartphone-Werbung anguckt.
Also wenn ihr jetzt mal irgendwie hier am Bahnhof steht und ihr guckt euch irgendwie Smartphone-Werbung an, dann ist da überall eigentlich so AI-integrated oder jetzt irgendwie so mit KI im Betriebssystem und so.
Man geht davon aus, dass spätestens zum Ende des Jahres 80% der generierten Inhalte online, bis zu 80% gibt es verschiedene Studien, aber eine ganze Menge Inhalte, sage ich mal, irgendwo Spuren von KI enthalten werden.
Macht es Sinn, die alle als solche zu kennzeichnen?
Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.
Ich kann ja erstmal nur sagen, was die gesetzliche Vorgabe ist.
Und wenn der wesentliche KI-Inhalt ist, dann muss da irgendwo was dranstehen.
oder KI manipuliert oder KI bearbeitet.
Es gibt ja auch ein paar Ausnahmen im künstlerischen Bereich.
Da muss es ja nicht ganz so prominent gezeigt werden.
Da hat man ein bisschen mehr Spielraum.
Aber ansonsten muss man es eigentlich direkt erkennen können, also sobald man damit konfrontiert wird.
Mich erinnert das immer so ein bisschen an die frühe Werbekennzeichnungsdebatte bei Instagram oder überhaupt in dieser ganzen Influencer-Marketing-Geschichte.
Da war das damals so, dass das irgendwie...
den Behörden aufgefallen ist, dass ja InfluencerInnen auch eine ganze Menge Geld mit Werbung verdienen, dass sie aber nie als Werbung gekennzeichnet sind.
Und die Frage, ob die eigentlich werberechtlich dann auch das alles kennzeichnen müssen.
Und das führte zu einem so großen Chaos, dass plötzlich jeder, der irgendwie was fotografiert hat, wo man irgendetwas drauf gesehen hat, was theoretisch als Werbung hätte gelten können, immer alles markiert hat mit Werbung, weil Markennennung oder Werbung, weil, keine Ahnung, irgendwas im Bild zu sehen ist.
Einfach, um da auf der sicheren Seite zu sein.
Ich glaube...
Die Kommunikationsarbeit macht eine ganze Menge aus, was tatsächlich am Ende gekennzeichnet wird, weil am Ende ist das Ziel ja Transparenz.
Wenn ich jetzt aber mit meinem modernen Smartphone ein Foto mache und eine KI im Hintergrund die Beleuchtung vielleicht anpasst oder das Ganze zuschneidet, sodass es gut in mein Social-Media-Profil passt, dann könnte ich natürlich sagen, Moment, alles, was ich hier irgendwie produziere mit meinem Smartphone, ist erstmal grundsätzlich KI und das muss ich kennzeichnen.
Und am Ende haben wir dann nur noch als KI gekennzeichneten Content online und die Transparenz wird damit ja nicht wirklich erreicht.
Das erfahre ich wegen der Umsetzung.
Okay.
Dann müssen wir jetzt mal kurz klären, was eigentlich der Kennzeichnungsgegenstand ist.
Maßgeblich ist da der Begriff Deepfake.
Es ist also nicht alles zu kennzeichnen, was irgendwie mit KI bearbeitet wurde, sondern wir benötigen erstmal einen Deepfake.
Und ein Deepfake ist im Wesentlichen definiert als ein KI-Inhalt der wirklichen Person, aber auch Orten.
Ereignissen, Gegenständen ähnelt.
Und, und das ist dann die wichtigste Voraussetzung, das Ganze muss dazu geeignet sein, jemanden zu täuschen.
Die Frage ist, könnte jemand denken, das, was man da sieht oder hört, ist echt?
Ja.
So, dann haben wir ein Deepfake.
Weiter als nur Personen.
Viele denken immer, es muss einen Personenbezug geben.
Nein, auch wenn ich einfach in der Werbekampagne Gegenstände abbilde und die wurden mit KI generiert, ist das kennzeichnungspflichtig.
Aber es muss ein gewisses Täuschungspotenzial da sein und es muss auch ein wesentlicher Inhalt sein.
Also wenn ich jetzt beispielsweise ein Grafikprogramm habe und ich überarbeite etwas, was real existiert und ich auch schon anderweitig aufgenommen habe, dann muss ich das nicht kennzeichnen.
Verstehe.
Wenn ich aber tatsächlich etwas schaffe, was es so vorher noch nicht gegeben hat und ich immer denke, das ist ja echt, dann muss ich kennzeichnen.
Okay.
Na gut, okay, dann grenzt das ein bisschen ein.
Nicht alles muss gekennzeichnet werden.
Sollte man vielleicht auch so kommunizieren, sonst sehen wir wieder eine ganze Menge Bilder aus Kneipen, wo einfach ein Bier im Hintergrund ist und dann wird das gekennzeichnet, weil hier eine Markennennung und im Zweifel irgendwas mit KI wird hier schon drin sein.
Eine andere Sache ist die, also ich habe ein weirdes Hobby, kann ich an der Stelle mal sagen.
Ich sammle Deepfakes, Deepfakes von bekannten Personen und mein Instagram-Algorithmus hat das offenbar verstanden, weil ich mir die wirklich auch bis zum Ende mal angucke und ich kriege wirklich am Tag.
Weil bestimmt 10 bis 15 Fake-Werbungen, vor allem in den Storys auf den Meta-Kanälen, die meistens SpitzenpolitikerInnen sind.
Also ich habe Friedrich Merz sehr häufig, der mir eine Kryptobörse empfiehlt.
Ich habe Alice Weide.
Ich habe aber auch Promis tatsächlich.
Also ich habe wirklich eine kleine Sammlung.
Deshalb sage ich, es ist ein weirdes Hobby.
Aber ich habe gedacht, das finde ich gar nicht schlecht, die mal zusammen mal zu gucken, was da alles gibt.
Und einfach selbst mal so eine Studie anzustellen, wer eigentlich am häufigsten gediebfaked wird.
Zumindest in meiner Timeline.
Das ist ja das Problem.
Nur weil wir Gesetze haben, heißt das ja nicht, dass sich Kriminelle unbedingt daran halten werden.
Und dass die Impersonisierung, wenn das das richtige Wort ist, von bekannten Personen dazu dient, irgendwie Krypto-Scam zu bewerben, das ist ja eigentlich auf allen Ebenen jetzt auch schon illegal und trotzdem passiert ist und die Plattformen machen nichts dagegen.
Wird denn die Gesetzeslage, vor allem der AI-Act, daran was ändern?
Also klar kann man immer die Frage stellen, wird das überhaupt befolgt?
Wenn man es mit internationalen Konzernen zu tun hat, die insbesondere auch in den USA sitzen, kann man sich auch die Frage stellen, reicht denn die europäische Regelungsweite dann eigentlich aus?
Der Grundsatz ist, nach dem E-Eyekt werden erstmal alle verpflichtet, die in der EU tätig sind.
Und dann sollte man vor allen Dingen auch nicht unterschätzen, dass die Plattformen ein ganz eigenes Interesse an der Kennzeichnung haben.
die Plattform-Usern auferlegen zur Kennzeichnung, gehen sogar teilweise noch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.
Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass man vermeiden möchte, dass die ganze Plattform überschwemmt wird mit AI-Slop.
Die legen ja durchaus Wert darauf, dass da originaler Content reinkommt und profitieren auch von einer gewissen Authentizität.
Und die haben auch KI, die sie nutzen können, um zu erkennen, ob KI verwendet wurde.
Und dann kann man auch feststellen, ob man gegen die Plattform-Richtlinien verstoßen hat, weil etwas nicht gekennzeichnet wurde.
Also wenn man sich die Richtlinien anschaut der großen Plattform, da werden schon direkt Sanktionen festgelegt.
Das Ganze muss gekennzeichnet werden.
Wenn das nicht passiert, dann gibt es eine Verwarnung und ebenfalls verlebt man auch den Account, wie auch immer.
Also das sind quasi zusätzliche Sanktionsmittel, auf Plattformen jetzt natürlich nur, nicht anderweitig im Web, die wahrscheinlich auch dazu führen, dass...
doch einige Leute das Ganze dann kennzeichnet werden.
Völlig unabhängig jetzt von den Bußgeldern, die es geben könnte.
Von Seiten der Behörden.
Oder LinkedIn verliert einfach von heute auf morgen 50% der Nutzer hin, weil da alles KI generiert ist.
Aber gut.
Was bedeutet das denn tatsächlich jetzt für Unternehmen konkret?
Wenn wir mal so ein bisschen auf Urheberrecht und Markenrecht auch zurückgucken.
Wenn ich jetzt im Unternehmen bin und ich generiere einen Social Media Asset beispielsweise, dann habe ich gegebenenfalls über den Corporate Account natürlich auch das als KI zu kennzeichnen.
Aber ich kann tatsächlich dann auch einfach, sage ich mal, mir die Grafikdesigner sparen und kann sagen, ich generiere das jetzt und haue das raus, auch wenn ich weiß, dass ja die Trainingsdaten, die diesem Asset zugrunde liegen, diesem Bild, das ich generiert habe, möglicherweise aus Quellen kommen, die nie, sage ich mal, gefragt wurden, geschweige denn dafür bezahlt wurden.
Ich habe dann keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn ich das tatsächlich einfach tue.
Ja, nicht ganz.
Du hast ja im Vorgespräch auch Suno und so weiter und Musik angesprochen.
Und da gibt es ja momentan ein Grundsatzverfahren von dem Landgericht München.
Die GEMA hat einmal gegen OpenAI geklagt und einmal gegen Suno.
Bei OpenAI geht es nur um die Texte, bei Suno geht es insbesondere um die Musik und die Komposition.
So, in Sachen OpenAI haben wir schon ein Urteil.
Das wird wahrscheinlich trotzdem weitergehen bis zum Bundesgerichtshof.
Das dauert also noch ein halbes Jahrzehnt, bis man da eine gefestigtere Rechtsprechung hat.
Aber es ist ja schon mal ein Indiz.
Und da hat das Gericht im Wesentlichen festgestellt, dass bei den Texten eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Und es war ja auch so, also zu dem damaligen Zeitpunkt, dass wirklich Lyrics eins zu eins wiedergegeben wurden.
Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Tatsächlich haben wir da sogar eine Form von...
Overpasting, würde ich eigentlich sagen, bei bestimmten Tools.
Weil letztens wollte ich einen Text mir wiedergeben lassen, der über 100 Jahre alt ist.
Der ist gemeinfrei, nicht mehr urheberrechtlich geschützt.
Und da wurde dann gesagt, nee, das können wir nicht machen.
Wir können diese Texte nicht mehr wiedergeben.
Da habe ich darauf hingewiesen, dass es nicht mehr geschützt ist.
Nee, können wir trotzdem nicht.
Dann habe ich auch mal die Frage gestellt, könnte es eventuell sein, dass du jetzt so hypersensibel bist, so wegen dieses Urteils?
Ja, das kann durchaus was damit zu tun haben.
Bei Musik ist es allerdings etwas komplexer.
Man kann auch auf der Webseite der GEMA sich so ein paar Stücke anhören.
Das ist nicht eins zu eins.
Sie haben ein paar Stücke angeführt.
als Beweismaterial dafür, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Aber es ist erkennbar.
Bei allen Songs, die ich gehört habe, und die waren dann auch Gegenstand der möglichen Verhandlung, ist es so, nach einer bestimmten Zeit erkennt man die.
Und wenn es da jetzt dazu kommt, dass das Urteil auch sagt, nee, das geht so nicht mehr, dann passiert das ja am Ende darauf, dass man Trainingsdaten verwendet hat, ohne Zustimmung der Urheber und das eine unzulässige Verwertung ist.
So, um meine Frage abschließend zu beantworten, am Ende haftet immer derjenige, der etwas verwendet.
Also jetzt unabhängig davon, wie ich da rangekommen bin.
Wenn die KI mir was ausspuckt und ich verwende das dann, bin ich erstmal dafür haftbar.
Kurze Werbeunterbrechung.
KI schreitet immer weiter und schneller voran und neben den ganzen Einflüssen auf die Wirtschaft, verändert sie vor allem den Gesundheitssektor in Deutschland radikal.
An der Stelle einmal der Hinweis auf den Podcast Techvisite, die Zukunft der Gesundheit.
In Techvisite spricht Dr.
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Technikerkrankenkasse, mit Techvisionären aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, um zu erfahren, wie Technologie unser Leben und unsere Gesundheit besser machen kann.
Besonders ans Herz legen möchte ich euch die drei jüngsten Live-Podcasts.
Zum einen war Unternehmerlegende und Höhle der Löwenjuror Georg Koffler da und spricht über die Entwicklung des Start-up-Markts in Deutschland.
Jael Adler ist Hautärztin, Autorin und Podcasterin, spricht über Trends, Herausforderungen und Chancen in Sachen KI für Ärzte und Patienten.
Und Arielle Stern, Leiterin des Fachgebiets Digital Health Economics and Policy am Hasso Plattner Institut, spricht über die Frage, wie es um die Innovationskraft der US-Tech-Krisen in Sachen digitale Gesundheit steht.
Hört gerne rein, Tech-Visite, die Zukunft der Gesundheit, überall da, wo es Podcasts gibt.
Werbung Ende.
Autsch.
So.
Ja.
Gut, also bleibt die Verantwortung bei den entsprechenden Content-Managern, die möglicherweise dann Corporate Communications in den sozialen Medien auch machen und die werden haftbar dafür, was sie tatsächlich da verwenden, wenn die KI das ausgespuckt hat.
Genau, die sind dafür haftbar wie für jeden anderen Inhalt, egal wo der herkommt.
Okay, also in Zukunft dann auch darauf achten, was für Musik man vielleicht unterlegt, wenn du es gerade angesprochen hast.
Da gab es ja, glaube ich, diverse Klagen auch schon für relativ kleine Accounts, die so ein kleines Business dann irgendwie bei Instagram promotet haben.
Und dann haben sie im Grunde Musik dafür genommen, die nicht gemeinfrei ist.
Das ist dann im Grunde dann der Werbe-Jingle, den man irgendwie verwendet, ohne dafür zu zahlen.
Da gab es wohl tatsächlich auch Klagen und die könnten in Zukunft dann auch kommen bei KI-generierter Musik.
Bei KI-generierter Musik ist es noch ein bisschen anders.
Aber um mal kurz da auch noch auf ein Irrtum hinzuweisen.
Ich habe ja bestimmte Musikbibliotheken, die ich nutzen kann.
Die sind aber eigentlich nur für den Privatgebrauch da.
Wenn ich jetzt anfange, Musik mit Bildmaterial zu verbinden, dann ist das eine eigene Rechtskategorie.
Das nennt sich im Urheberrecht Synchronisationsrecht.
Das ist auch völlig unabhängig von der GEMA.
Wenn ich das mache und das irgendwo verwerte, dann muss ich eigentlich vorher den Musikverlag fragen oder jedenfalls den Urheber direkt.
Also nur weil das auf einer Plattform verfügbar ist, heißt das nicht, dass ich das dann nutzen kann, um irgendwas anderes damit zu vermarkten und dann auch noch mit Bild zu verbinden.
Verstehe, okay.
Genau.
Bei Werken, die mit KI geschaffen wurden, ist es in der Regel so, dass man kaum einen Schutz hat.
Zumindest, wenn es um das reine Urheberrecht geht, es kann sein, dass man das Recht eines Tonträgerherstellers in Anspruch nehmen kann, wenn man es richtig macht.
Weil da kommt es auch nicht auf die Schutzfähigkeit an, im Sinne von ein Mensch muss es geschaffen haben, sondern wenn ich so ein Gespräch hier aufnehme, dann entsteht daran auch ein Tonträgerherstellerrecht.
So, ist aber völlig unabhängig vom Inhalt.
Ja.
So, und wenn es um Musik geht, wo es wirklich auf das Master ankommt, dann kann das eventuell eine Möglichkeit sein, aber das ist eher die Ausnahme.
Der Grundsatz ist weiterhin, wenn ich KI verwende, wenn ich damit Musikwerke schaffe, ist es in der Regel nicht geschützt.
Okay.
Ich verstehe.
Okay, viele Sachen zu beachten und dabei haben wir noch ein Thema gar nicht angesprochen, was ich aber gerne nochmal aufgreifen würde.
Du hattest das am Anfang gesagt, als ich nach den Fällen gefragt habe, die auch durchaus gerade so im Thema KI behandelt werden bei dir, beziehungsweise auch in der Kanzlei, in der du tätig bist.
Da hattest du auch davon gesprochen, was so Uploads in KI-Systeme angeht.
Kannst du da vielleicht nochmal was zu sagen, was für Dateien man irgendwie auch in KI packt, die möglicherweise nicht freigegeben ist vom Arbeitgeber?
Also ich versuche den Leuten das immer folgendermaßen zu erklären, indem ich sage, es gibt zwei Bereiche.
Der eine ist sehr sensibel, der andere ist tendenziell eher okay.
Okay ist es, wenn es um so einen, ich sag mal, Kreativprozess geht und das losgelöst ist von sensiblen Daten.
Also wenn du jetzt eine Vorstellung hast, ich hätte ganz gerne hier das Video mit dem und dem Inhalt und du bist da kreativ tätig.
Und du packst deine Gedanken dementsprechend da rein, dann ist das tendenziell eher unproblematisch, unabhängig vom Tool.
Problematisch wird es, wenn ich personenbezogene Daten verwende, Kundendaten, vertrauliche Informationen.
Also der Klassiker, ich möchte gerne auf die E-Mail antworten eines Kunden und denke mir, ja, dann kopiere ich jetzt einfach alles, einschließlich der Signatur mit allen Daten und packe das jetzt in die KI.
Macht doch jeder so, oder?
Nee.
Alle außer dir.
Ja gut, wir haben nochmal einen Vorteil, wir haben eine eigene KI, wir haben uns das aufsetzen lassen.
Weil neben dem Datenschutz müssen wir auch noch auf die Schweigepflicht achten.
Wir haben ein komplett autonomes System.
Natürlich.
Behörden ja auch.
Da gibt es natürlich auch im Hochrisikobereich natürlich auch entsprechende Sachen.
Aber dem Otto-Normal-Bürger oder Bürgern ist das nicht bewusst.
Deshalb kannst du ja vielleicht mal erklären, warum das problematisch ist.
Ja, ich mache mal ein plassisches Beispiel.
Angenommen, da gibt es einen Mitarbeiter, der legt jetzt seinem Vorgesetzten etwas vor und der oder die denkt sich, wow, das ist ja super, wahnsinniges Arbeitsergebnis.
Wie hast du das gemacht?
Und dann sagt die Mitarbeiter, die Person, ja, also ich kenne da jemanden auf den Cayman Islands und ich drucke hier immer die E-Mails aus von den Kunden.
Und dann schicke ich die im Paket dahin und dann bearbeite das und dann bekomme ich die Arbeitsergebnisse zurück.
Ach so, okay.
Also du ziehst die Daten aus unserem Unternehmen ab und schickst sie zu einem Dritten.
Ja, genau.
Okay, und weißt du eigentlich, wer das ist?
Nee.
Okay, und weißt du, was er für ein Unternehmen hat oder wie er mit unseren Daten umgeht?
Nee.
Aber der ist immer total nett und schnell.
Ich kriege immer super gute Antworten von dem.
So, das ist das, was da ja eigentlich passiert.
Man hat immer den Eindruck, man sitzt an einem Bildschirm.
Man arbeitet lokal, so wie man lokal installiert eine Software.
Das ist aber nicht der Fall, sondern ich schicke alles rüber, wo auch immer der KI-Anbieter dann sitzt.
Ob das E-Land ist, USA, China.
So, und das ist das Problem.
Aber es ist ja in den meisten Fällen so, dass wenn ich eine Mail bekomme, dass die ja im Grunde schon...
über den Mittelsmann auf den Cayman Islands überhaupt zu mir kommt, weil ich Google nutze, Microsoft oder wie auch immer.
Also es ist doch schon von Anfang an, auch im Mail, in der Kommunikation, läuft das doch schon über die Cayman Islands.
Dann kann ich doch einfach Gemini nutzen und sagen, na komm, beantworte mir die Frage doch direkt mal.
Ja, nee, also es kommt ja erstmal davon an, über welche Server das dann tatsächlich läuft und ob da was verschlüsselt ist oder nicht.
Aber auch völlig unabhängig davon, was vorher passiert ist, hat das keine Auswirkung mehr auf die Frage, ob dem Arbeitgeber dann der Vorwurf gemacht werden kann, dass er datenschutzrechtliche Vorschriften verletzt hat.
Verstehe ich, ja.
Und das hat dann jedenfalls auch Konsequenzen für die Mitarbeitenden im Unternehmen, weil die dann auch was gemacht haben, was nicht zulässig ist.
Und insbesondere, wenn der Arbeitgeber vorher schon mal gesagt hat, bitte das nicht machen.
Und wenn man es wieder doch gemacht hat, hat man halt auch als Arbeitnehmer ein gewisses Risiko.
Okay, aber besteht da eine Gefahr?
Eine konkrete, also ich weiß, rechtlich ist die Situation ja glaube ich, ist die Sache klar und ich weiß auch, dass es wichtig ist, die natürlich auch zu berücksichtigen, aber ich frage mich immer, gibt es eine konkrete Gefahr daran, wenn man tatsächlich personenbezogene Daten in ein Large Language Model packt?
Was könnte theoretisch passieren?
Also eine Möglichkeit ist, irgendwann steht die Datenschutzbehörde vor der Tür, entweder wegen einer Stichprobe oder aber, und das sollte man nicht unterschätzen, Weil es Leute im Unternehmen gibt, die sich an die Datenschutzbehörde gewandt haben und gesagt haben, ey, da läuft irgendwas nicht ganz so korrekt.
Okay.
So, vielleicht auch unzufriedene Mitarbeiter im Unternehmen oder Leute, die einfach sehr, sehr datenschutzbewusst sind, wie auch immer.
So, und dann gucken die Behörde da vielleicht rein und dann sieht die, Moment mal.
hier werden massenweise personenbezogene Daten in die ganzen Tools eingegeben.
Lieber Arbeitgeber, gibt es bei dir eigentlich eine Policy zu?
Aber selbst wenn es die gibt, dann hat er vielleicht seine Aufsichtspflicht verletzt.
Denn wenn das massenweise trotzdem weiterhin passiert, ist es ein Problem.
Genauso die Betroffenen können jedenfalls Ansprüche geltend machen.
Und Ja, am besten ist es natürlich, wenn man die Tools verwendet, die das Ganze rechtlich sauber gestalten.
Weil es geht.
Kannst du da welche nennen?
Nee, ich kann keinen Namen nennen, aber ich kann beschreiben, worauf es ankommt.
Und tatsächlich ist das auch etwas, was einen gewissen Anreiz hat für die Unternehmen, weil es einen großen Bedarf gibt nach rechtskonformen Tools.
Schön fürs Feeling, wenn man sich darüber keine Gedanken mehr machen muss, sondern man wirklich mit einem guten Gewissen einfach alle Daten eingeben kann.
So, und da gibt es dann sogenannte Enterprise-Lizenzen oder andere, wo darauf geachtet wird.
Und dann wird dann auch ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.
Das ist ein datenschutzrechtliches Instrument, das das Ganze vereinfacht.
Dann wird nämlich der Dritte so behandelt, als würde er zum eigenen Unternehmen gehören.
Und dann kann ich die Daten da reingeben.
Okay.
Jetzt ganz stark vereinfacht.
Der benimmt natürlich auch eine ganze Reihe von Pflichten, aber dann geht das.
Dann ist es zum Beispiel rein datenschutzrechtlich kein Problem mehr.
Die andere Frage ist natürlich trotzdem, ob man möchte, dass gegebenenfalls andere sensible Daten, Know-how und so weiter abfließt und diese Daten das Unternehmen verlassen.
Das kommt halt drauf an.
Okay, jetzt gibt es ja eine ganze Menge sogenannte KI-Rapper oder Large Language Model Rapper, die in Deutschland sitzen.
Die haben hier eine GmbH angemeldet, die bieten dann im Grunde, sag ich mal, Zugänge zu den großen Large Language Models über den Teich an.
Aber die sind per se erstmal datenschutzkonform und werben auch damit, dass ja alles im Grunde in Europa bleibt.
Nach meinem Verständnis geht das Ganze dann im Grunde an entsprechende Server in Frankfurt oder in Stockholm, wo dann AWS beziehungsweise Microsoft sitzen und die schicken es natürlich über den Teich, um dann...
da entsprechend Eingaben mit Large-Language Models, mit ihren eigenen Large-Language Models zu verarbeiten.
Das geht wieder zurück.
Trotzdem freuen sich diese KI-Wrapper große Beliebtheit, gerade so im deutschen Mittelstand, weil es heißt ja ein deutsches Unternehmen, also eine deutsche KI, sagen deutsche Serverstandorte und wir können hier im Grunde alles reinhauen, was wir wollen.
Da finde ich es ganz spannend, dass du die Unterscheidung machst aus datenschutzkonform ja, aber Know-How, das kann natürlich abfließen.
Kannst du da vielleicht noch was zu sagen?
Ja und vor allen Dingen möchte ich nochmal kurz hervorheben, nur weil Server in der EU stehen oder in Deutschland, heißt das doch nicht, dass alles sicher ist und dass vor allen Dingen alles datenschutzrechtlich okay ist.
Die Unternehmen, die hier in Deutschland sitzen und das anbieten, sind immer noch Dritte.
Das heißt mit denen brauche ich genauso den Auftragsverarbeitungsvertrag.
Das ist erstmal egal, ob jemand in den USA sitzt oder in Deutschland.
Bei den USA gibt es noch weitere Voraussetzungen.
Wenn es um besonders sensibles Know-how geht, ist es so, ich rate den Mandanten eigentlich immer dazu, das Need-to-Know-Prinzip zu berücksichtigen.
Völlig unabhängig von weiteren technischen, organisatorischen Maßnahmen zum Schutz des Know-hows.
Kannst du das einmal erklären?
Das bedeutet, nur dann, wenn es wirklich notwendig ist, übermittle ich das Wissen an irgendeinen anderen.
Okay.
Und selbst wenn ich das tun muss, dann vielleicht auch nur teilweise.
Also man muss eine gewisse Sensibilität dafür entwickeln, was die besonderen Informationen sind und dann von Fall zu Fall unterscheiden, macht es jetzt überhaupt Sinn oder ist es überhaupt notwendig, das zu übermitteln?
Wenn es irgendwie geht, würde ich es woanders liegen lassen.
Wenn ich mir das alles anhöre, dann wollen wir ja sagen, es ist ja...
Da muss man ja im Grunde eine Doktorarbeit drüber schreiben, bevor man KI in einem Unternehmen einführt.
Was man alles zu beachten hat mit Aufträgen.
Du hast wahrscheinlich genug zu tun gerade, kann ich mir vorstellen, ja, du nickst, ja.
Aber wenn ich jetzt sage, ich möchte die KI-Transformation im Unternehmen vorantreten oder vielleicht sogar eine Flughöhe höher, die Politik möchte das Unternehmen, die Transformation weiter vorantreten.
Was könnte man konkret denn tun, um das Unternehmen auch zu erleichtern, gerade rechtlich?
Gibt es da irgendwas, wo du sagst, aus der Praxis auch, das könnte man eigentlich viel?
viel einfacher machen und trotzdem die gleichen Datenschutzstandards beibehalten.
Also es ist ja momentan ziemlich viel im Fluss.
Man muss sich einmal damit beschäftigen und sich das Unternehmen anschauen und gucken, okay, wie wird hier eigentlich gearbeitet?
Möchte ich das in einer gewissen Hinsicht reglementieren und sagen, okay, wir nehmen jetzt einfach nur noch Tools, die safe sind, so wie man früher auch Software eingekauft hat.
kann man das auch bei KI-Tools dann eben machen.
Und gleichzeitig muss ich sicherstellen, dass die Leute, die das nutzen, einigermaßen geschult sind und eben nicht leichtfertig Daten übermitteln.
Einmal um das Know-how zu schützen, aber auch um zu vermeiden, dass ich irgendwann vielleicht mal Ärger bekomme, wenn mal jemand vorbeischaut.
Und die KI-Anbieter stellen sich auch auf die Bedürfnisse des Marktes ein.
Das wird jetzt mit rechtskonform.
Tools geworben.
Und dann bin ich da eigentlich erstmal weiterhin relativ positiv gestimmt.
Ja, es wirkt erstmal so, als gäbe es da super viel.
Ja, und du kennst es natürlich auch.
Jeden Tag bekommen wir irgendwie die Info, da gibt es jetzt wieder die Tools und ihr müsst beim Prompten auf jeden Fall auch darauf achten und so weiter und so fort.
Ich habe mich aber mal mit einem Mathematiker unterhalten, der in der KI-Entwicklung auch aktiv ist und der hat einfach einige Sachen sehr schön vereinfacht.
Es ist heute auch noch eine maßgebliche Orientierung für mich.
Ich sehe KI ein bisschen anders.
Du kennst Star Trek.
Du kennst Computer.
So rede ich normalerweise mit KI.
Ich bin wahnsinnig happy, dass es KI gibt.
Das wäre nämlich auch meine Frage, wenn wir zum Schluss kommen.
Wie nutzt du denn eigentlich KI als jemand, der im Grunde Urheberrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum verinnerlicht hat und Unternehmen genau in diesen schwierigen Fragen auch vertritt oder berät?
Wie nutzt du denn KI?
Du hattest es schon gesagt, in der Kanzlei habt ihr ein eigenes System.
Kannst du das mal erläutern?
Würdest du das allen empfehlen?
Na gut, der Gedanke dahinter ist ja, dass man eine sichere Umgebung hat.
Nicht jedes Unternehmen kann es genau so aufsetzen, aber da gibt es dann eben...
Alternativen und Tools, die einigermaßen safe gestaltet sind, muss man sich genau anschauen, wie sind die Lizenzbedingungen, wie sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen und so weiter.
Ich benutze KI sehr, sehr intensiv.
Ich habe natürlich auch den Vorteil, dass ich jetzt, ich bin zwar auch durchaus kreativ tätig, aber ich habe jetzt kein Bild-Tonmaterial, was ich produziere und dann verwerten möchte.
Ich finde, KI deshalb so wahnsinnig hilfreich, weil ich bestimmte Aufgaben, die einfach lässig waren, delegieren kann und mich auf das konzentrieren kann, was mir am meisten Spaß macht und das ist eigentlich die strategische Beratung.
Oder aber auch, wenn es dann streitig wird, wie kann ich eigentlich ein Gericht von den Interessen meines Mandanten bestmöglich überzeugen?
So, und das ist auch etwas, was man nicht delegieren kann.
Da geht es teilweise um psychologische Gesichtspunkte, da geht es darum, wie erzähle ich eine Story, wie hebe ich bestimmte Punkte hervor und ich bin ganz happy, dass ich jetzt, weiß ich noch, über zehn Jahre ohne KI arbeiten musste, weil ich dadurch gelernt habe, worauf es ankommt.
Und deshalb ist jetzt KI für mich jetzt gerade so das ganze Ding best of both worlds.
Wenn jetzt Leute frisch anfangen, weiß ich nicht, wie das für die ist, die mit KI groß werden.
Aber es fühlt sich ein bisschen so an, als würde ich vorm Bildschirm sitzen und würde so die Fäden in der Hand halten und habe auch quasi meine kleine eigene Armada von wahnsinnig intelligenten Mitarbeitern.
Oh, okay.
Kannst du erzählen, in welchem Tool du die baust?
Was ist dein Tool der Wahl?
Nee, ein konkretes Tool kann ich nicht nennen, aber ich finde es erst mal abstrakt so wunderbar, dass man die Rollen halt auch wechseln kann.
Und sage, okay, schau dir das mal aus der Sicht eines Juristen an.
Jetzt schau dir das aber nochmal an aus der Sicht des betroffenen Produzenten oder des Veranstalters oder des Vermittlers oder wie auch immer.
Und dann höre ich mir das an.
Es ist halt wichtig, natürlich kritisch zu bleiben.
Ich habe auch regelmäßig Streitigkeit mit der KI selber.
Und denke mir, was hast du da jetzt wieder gemacht?
Bitte in der Zukunft mal anders machen und so weiter.
Das kennen wir alle, glaube ich.
Wenn ich ein Bild packen muss, als würde ich an einem Tisch sitzen mit Leuten, die mir Ratschläge geben.
Aber ich entscheide am Ende, nehme ich diesen Ratschlag an oder nicht.
Und vor dem Hintergrund, dass ich in der KI-freien Welt sehr intensive Erfahrungen gesammelt habe, meine ich das dann angemessen beurteilen zu können.
Und ich glaube auch, dass die Arbeitsergebnisse dadurch noch ein bisschen besser geworden sind.
Also ich bin wahnsinnig happy mit KI, was das Arbeitsleben angeht.
Wenn wir jetzt über die gesellschaftlichen Auswirkungen sprechen würden, wäre das eine andere Sache.
Aber das würde den Rahmen sprechen.
Ja, das würde den Rahmen tatsächlich sprechen.
Und nochmal zur Frage, wie ihr KI aufgesetzt habt in der Kanzlei.
Also das stelle ich mir dann so als Fort Knox der KI-Integration vor.
Mit eigenem Server, eigenen Grafikchips, die gegebenenfalls eigene Large Language Models dann haben und bewaffneten Guards davor.
Wie darf man sich das sicherste KI-System der Welt vorstellen, das in einer Kanzlei, die sich tatsächlich auch mit diesen Themen befasst, verwendet wird?
Ja, ich fürchte, was das Technologische angeht, da müsste ich jetzt dich an unseren Head of IT verweisen, der sich darum gekümmert hat mit dem ganzen Team.
Beziehungsweise es war halt auch eine Zusammenarbeit.
Das eine ist ja das Technische, das andere ist, was brauchen wir als Anwalt?
Dann haben wir auch eigene Taskforce gehabt, die sich damit beschäftigt hat.
Die KI-Taskforce.
Und ja, die haben dann so etwas geschaffen, was jetzt im Arbeitsalltag einfach wahnsinnig hilfreich ist.
Was, wie gesagt, nicht von der kritischen Haltung entbindet.
Und bei mir geht auch nichts raus, was ich nicht gelesen habe.
Auch ganz wichtig.
Agents und so weiter.
Also für die Vorarbeit ist das alles wunderbar.
Aber jeder Schriftsatz, der rausgeht, wird halt auch nochmal komplett gelesen.
Genau.
Und deshalb kann man nicht einfach auf den Knopf drücken und dann bekommt man das Arbeitsergebnis.
Aber die ganze Vorarbeit ist eine andere und man kann sich auf die ganz wichtigen Punkte konzentrieren.
Wir machen ja aus jeder Folge einen Chatbot.
Den baue ich so, dass ich das Transkript nehme, also jetzt auch in unserem Fall.
Wir sprechen ja miteinander, das Ganze wird transkribiert und wird dann als Kontext einem Chatbot gegeben, womit dann die Zuhörenden in diesem Podcast kostenlos auf OpenAI bzw.
in ChatGPT Fragen stellen können, interagieren können und auch das Outro entsteht in der Regel in Zusammenarbeit mit diesem Chatbot.
Darf ich unser Gespräch da einpflegen?
Fragst du mich jetzt abstrakt rechtlich oder ob ich dem zustimme?
Beides.
Darf ich das?
Nee, beantworte die rechtliche Frage nicht.
Dann habe ich ein Problem mit den letzten 40 Folgen und muss gegebenenfalls noch was machen.
Würdest du dem zustimmen?
Und gibt es vielleicht darüber hinaus noch etwas, was du unbedingt diesem Chatbot mitteilen würdest?
Wo du sagst, das muss definitiv in das Transkript.
Also ich stimme dem erstmal zu.
Das ist gut, danke.
Und ich gehe davon aus, dass wenn du...
die anderen Leute hier im Podcast so informiert hast wie mich jetzt gerade, dass sie dem sehr wahrscheinlich dann auch stillschweigen, mindestens zugestimmt haben, wenn ich es überausdrücklich.
Und insofern, ja, da darfst du das gerne tun.
Ich bin immer gespannt, was dabei rauskommt.
Okay, sehr gut.
Dann vielen lieben Dank für deine Zeit.
Wir haben gute Einblicke bekommen in Urheberrecht und KI.
Wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir darüber sprechen.
Du hast ja selbst gesagt, es entwickelt sich auch immer weiter.
Und ich bin gespannt, was für Debatten da noch aufkommen werden.
Wenn wir überlegen, dass das Ganze natürlich erst ein paar Jahre alt ist und was jetzt im Grunde schon dadurch bewegt wird und was für Fragen man sich eigentlich stellen muss, gerade hinsichtlich geistigen Eigentums beziehungsweise eben so Schöpfungshöhe, Geschichten mit KI generiertem Output.
Sehr spannendes Feld, werden wir auf jeden Fall dranbleiben.
Danke für deine Zeit.
Hat mich sehr gefreut.
Vielen Dank.
Ja, liebe Leute, also KI ist kein rechtsfreier Raum, obwohl natürlich gewisse Dinge einfach noch nicht entschieden sind.
Also wie viel Mensch in einer KI stecken muss zum Beispiel.
Wir haben deutlich gemacht, glaube ich, dass es vieles gibt, was juristisch noch offen ist und wo Gerichte erstmal klären müssen, was eigentlich tatsächlich jetzt Schöpfungshöhe ist und was nicht, was gekennzeichnet werden muss und was nicht und so weiter und so fort.
Und solange da noch keine Rechtsprechung ist, können wir einfach mal gucken, was machbar ist, liebe Kolleginnen.
Fassen wir doch mal die Kernaussagen der Folge zusammen, aber bitte im Stile von Star Wars.
In einer Galaxis voller rechtlicher Fragen ist die Macht der Urheberrechtler noch im Fluss.
Der Jedi-Ritter Engbrink lehrt, für urheberrechtlichen Schutz muss ein Mensch die Macht spüren, KI allein ist kein Meisterwerk.
Doch bei Marken sind Truiden und KI erlaubt, solange das Zeichen unterscheidungskräftig ist.
Der Output, wer ihn nutzt, trägt die Verantwortung.
Also hüte dich vor dem dunklen Pfad des kopierten Contents.
Und die Kennzeichnung ist wie ein Jedi-Kodex.
Nicht jedes KI-Bild braucht es, doch bei Deepfakes lauert die dunkle Seite.
Also, junger Padawan, handle mit Weisheit, denn noch ist der Senat der Gerichte uneins und die Saga um KI und Eigentum wird fortgeschrieben.
Möge die Klarheit mit dir sein.
Ja, okay, keine Ahnung.
Mal gucken, was Disney sagt.
Vielleicht kriegt die OMR-Redaktion das Post.
Mal gucken.
Ich meine, noch ist ja irgendwie keine Rechtsprechung da.
Wäre ja cool, wenn über Kollegen KI so ein Grundsatzurteil käme oder so.
Ich meine, das wäre was für die Geschichtsbücher.
Aber ja, mal schauen.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Wenn euch diese Folge gefallen hat, dann teilt sie.
Kanal.
Abonniert diesen Podcast.
Wenn ihr Fragen habt, gerne in die Kommentare oder an die Kollegin KI, die ihr in den Shownotes findet.
Und ansonsten wünsche ich euch eine gute Woche und bis zum Freitag zur Kollegin KI Snackbox.
Dieser Podcast wird produziert von Podstars bei OMR.
