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**Podcast:** KI-Update – ein heise-Podcast
**Published:** 2026-03-27

## Transcript

Das KI-Update.
Ein Heise-Podcast mit redaktioneller Unterstützung von The Dekoder.
Hallo, ich bin Isabel Grünewald und dies ist unser Deep Dive zum Wochenende.
KI ist an Universitäten praktisch allgegenwärtig.
Das belegt auch eine neue Studie aus Großbritannien, von der ich euch Anfang der Woche berichtet habe.
Studis lassen sich Konzepte erklären, Material zusammenfassen, Ideen strukturieren.
Ein Aspekt hat mich aber aufhorchen lassen.
Die jungen Menschen berichten in der Umfrage von der ständigen Sorge, dass ihre Arbeit die KI-Erkennung auslöst, obwohl sie keine KI zum Schreiben benutzt haben?
Was passiert eigentlich mit Studierenden, bei denen die KI-Ekennungssoftware anschlägt und die Uni dann entscheidet, dass es sich bei ihrer Abschlussarbeit um Betrug handelt?
Darüber spreche ich heute mit Sibylle Schwarz.
Sie ist Gründungspartnerin der Kanzlei Else Schwarz in Wiesbaden und ist auf Beamten und Bildungsrecht spezialisiert.
Sie vertritt also regelmäßig Menschen in Ausbildung und sagt, dass eindeutige KI-Regeln in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dringend überfällig sind.
Denn die grundlegenden Fragen, wozu und in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler oder Studierende künstliche Intelligenz im Unterricht und in Prüfungen nutzen dürfen, sollten nicht nachträglich vor Gericht entschieden werden, sondern vorausschauend von der Bildungspolitik.
Hallo Frau Schwarz, schön, dass Sie heute da sind.
Hallo, Frau Grünewald.
KI wird an Schulen, an Hochschulen, in Ausbildungen, überall ganz selbstverständlich von den jungen Menschen genutzt.
Wie ist denn die aktuelle rechtliche Lage?
Dürfen Schulen oder Hochschulen und Universitäten KI-Nutzung pauschal verbieten oder gibt es da Prüfungsordnungen für?
Wie sieht das aus?
Die Schulen and Hochschulen haben die Besonderheit, dass sie eben in die Landesgesetzgebung fallen.
Das heißt, we have unseren berühmten Föderalismus and damit ein Flickenteppich.
Das Bundesland entscheidet wie das Schulgesetz bzw.
das Hochschulgesetz aussieht.
And there are Schulgesetze und Hochschulgesetze, die haben noch nicht einmal dieselben Namen.
Was die KI-Regelung angeht, yeah, da haben wir Professoren, die sagen, in Hausarbeiten verboten.
We have Lehrer, die sagen, verboten.
Wir haben Schulen, die schweigen sich dazu aus, die sagen, also gar nichts, gar nichts geregelt.
Dann gibt es wieder Schulen, da gibt es eine Regelung für die gesamte Schule.
Also nicht nur der Föderalismus, auch die Regelung ein wahrer Flickenteppich.
Das heißt, auch wenn man von einer Uni zur anderen wechselt, irgendwie zwischen Bachelor and Master or so kann man sich nicht darauf verlassen, dass dieselben Regeln gelten, sondern man muss sich als Studierende neu orientieren.
Es kann sogar einem Studierenden passieren, dass er gar nicht die Uni wechseln muss, sondern einfach nur seine Vorlesung.
Also im Bachelormaster System heißt das das Modul.
And that der eine Prof beispielsweise, vielleicht auch ein älterer Professor, das komplett verbietet, also in Online-Prüfungen oder in Hausarbeiten.
Und dass ein anderer, je nachdem nach Fach, vielleicht die jüngeren sind mitunter auch ein bisschen zugänglicher, weil sie damit fehlt aufgewachsen sind.
Da kann es also sein, dass der das erlaubt.
Also selbst vom Wechsel von einem Modul in das andere Modul kann weiterhin Unklarheit und Unsicherheit bestehen.
Wenn man das so hört, dann ist es überhaupt nicht überraschend, dass es diverse Verfahren vor den Gerichten gibt zurzeit zu Prüfungen, in denen KI angewendet wurde, die nicht erlaubt war, teilweise mit ziemlich heftigen Folgen für die Studierenden, für die Prüflinge.
Zuletzt gab es ein Urteil in Hessen.
Warum ging es bei diesem Fall konkret?
Das Verwaltungsgericht in Kassel hat Ende Februar ein Urteil gefällt.
Und hier muss ich dazu sagen, dass wir von einem Urteil sprechen.
Die Entscheidung, die wir vorher hatten, also das VG München, Ende 2023, Mitte 2024, das war ein Beschluss.
Schluss heißt, die Entscheidung des Gerichts geht ohne mündliche Verhandlung.
Und sie ergeht, wie wir sagen, in einer summarischen Prüfung.
Also wenn sumarische Prüfung mit einer Grobprüfung übersetzt wird, trifft es das nicht ganz.
Aber es geht ja um Eilverfahren.
Und da muss es eben überlegt werden, eilig oder gründlich.
Und im Eilverfahren wird eben für eilig entschieden und deshalb ist es eine summarische, eine Grob-Prüfung.
Das heißt, wir hatten bisher Beschlüsse auf Eilverfahren und haben nun vom Verwaltungsgericht Kassel ein Urteil.
Das heißt, ein Hauptsache Klageverfahren mit Vollbeweis könnte man das nennen, mit mündlichem Termin im Gericht.
Und wenn ich auf die Aktenzeichen schaue, das eine Verfahren ist das 24, 2026 hat jetzt angefangen.
Das heißt, das liegt da schon eine Weile, bis das Verwaltungsgericht Kassel erst dazu entschieden hat.
Puh.
Und genau worum ging es?
Was ist da passiert an der Uni Kassel?
Ich bleib mal, weil wir am KI-Podcast von Heisen sind bei dem Informatikstudenten.
Der hat eine Bachelorarbeit abgegeben, was Bachelor-Studenten ebenso machen.
Und die Universität Kassel war der Meinung, er hätte KI genutzt.
Und hat diese abgegebene Bachelorarbeit für nicht bestanden erklärt.
Und sie hat darüber hinaus eine Wiederholungsprüfung für ausgeschlossen erklärt.
Also im Normalfall, wer eine Prüfung, egal wo, ob Schule oder Hochschule nicht besteht, hat meist nochmal eine zweite Wiederholungsmöglichkeit.
Also hier haben wir zwei Sanktionen.
Einmal die schlechte Note, also das Nichtbestanden, und die zweite Sanktion, die Prüfungswiederholung ist ausgeschlossen.
Das heißt, der Informatikstudent hat keinen Hochschulabschluss.
Und den kann auch nicht erreichen mehr.
Ich wollte gerade sagen, dann ist das ganze Studium jetzt für die Katze gewesen.
Und dagegen hat er geklagt.
Genau.
Wie ich schon sagte, also da müssen wir auf die schriftlichen Urteilsgründe noch warten, aber es gibt ein Verfahren aus 24 und es gibt ein Verfahren aus 25.
Das ist also alles schon eine Weile her.
Und hier geht es also wirklich um ein Verlassen der Hochschule ohne Abschluss.
Und das hat Bedeutung, das hat Auswirkungen für das Leben dieses jungen Informatikstudenten.
Ist sowas verhältnismäßig, so eine Sanktion.
Die Uni sagt ja, das war eine schwere Täuschung.
Ist das normal in so einem Fall?
Da kommen wir jetzt zu dem dahinterliegenden Grundprinzip.
Und das gilt für Schulen in allen Bundesländern und das gilt auch für Hochschulen in allen Bundesländern.
Wir haben sogenannte Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Die heißen natürlich anders, weil die Bundesländer ihren Landesfürsten gerne auch die Möglichkeit einräumen, eigene Namen zu geben.
Also mitunter haben die andere Namen, sind aber im Kern Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Wie das Wort schon sagt, eine Ordnung, die die Ausbildung regelt.
Also ein Bachelormaster-System beispielsweise, welches Fach mit wie vielen Threadpoints belegt ist, 1,5 oder 3.
Und natürlich die Regelung der Prüfung.
Habe ich eine Prüfung von 120 Minuten, 150 Minuten, 180 Minuten, habe ich eine mündliche Prüfung, habe ich ein Praxisteil.
Das regelt die Prüfungsordnung.
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung, und da habe ich mir im Vorfeld zu unserem Gespräch heute, habe ich mir die für den Informatikstudenten angeguckt.
Und da findet sich das Wort Täuschung.
Also genauer gesagt, wir reden immer von Täuschung.
In diesen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen haben wir allerdings auch die Begriffe Täuschungsversuch oder Täuschungshandlung.
Also das sind ja die Gesichter von Täuschung.
Täuschung wird seit Jahrzehnten und land auf und ab einheitlich aufgefasst.
Und da müssen wir zurückgehen, was ist denn der Zweck einer Prüfung?
Also wenn einer in eine Prüfung geht, dann soll er zeigen, was er weiß und was er kann.
Also welches Wissen er hat, welche Fähigkeiten, welche Fertigkeiten.
Und eine Aussage zum Beispiel einem Zeugnis in einem Abschluss kann natürlich nur getroffen werden, wenn die Person, also der Prüfling, diese Prüfungsleistung selbstständig, eigenständig erprügt.
Und das ist eine der Umschreibungen der Täuschungsdefinition.
Es ist also Täuschung anzunehmen, wenn der Prüfling, und das ist egal, ob Schüler, Schülerinnen, Studierende, wenn der Prüfling keine eigenständige Leistung abgegeben hat, sich also fremder Hilfe, der Hilfe eines Dritten oder unzulässiger Hilfsmittel bedient hat.
Und das Verwaltungsgericht Kassel hat bestätigt, dass die Universität Kassel gesagt hat, das ist doch wie ein Dritter.
Das ist doch wie fremde Hilfe.
KI, was auch immer das sein soll.
Aber wir haben keine eigenständige Leistung des Informatikstudenten.
Und der Zweck der Prüfung, also zu sagen, was kann dieser Informatikstudent in Kassen, der ist ja gar nicht erreicht, weil die Aussage können wir nicht treffen, wenn er KI als Dritter oder KI als fremde Hilfe benutzt hat.
Okay.
Was für ein Beweise müssen denn da vorgelegt haben?
Da wird es ja sicherlich nicht ausreichen, dass irgend so ein KI-Erkennungstool angeschlagen hat in der Bachelor-Arbeit, denn die sind ja denkbar unzuverlässig.
Was für ein Beweismaßstab wird da angelegt?
Die Hochschulen lassen sich in ihren Ausbildungs- und Prüfungsordnungen die Einwilligung erteilen.
Ich setze das mal in Anführungszeichen, dass eine Hausarbeit, also die Bachelor's Casesis oder die Master Thesis, in eine Plagiat-Software, KI-Dedektei-Software eingespielt werden kann.
Die Studierenden haben da eigentlich keine Möglichkeit, insofern sagt ich Einwilligung in Anführungszeichen.
Ich glaube, sie hatten wahrscheinlich zig Sendungen schon darüber, wie unzuverlässig die sind.
Also wenn die KI, auch die KI prüft, ich habe mal gelesen, ich erinnere mich mehr, wo, also wenn man den KI-Output nimmt, ein bisschen menschlich ändert, dann springt der KI-Detektor wieder nicht mehr an.
Also im Kern kippen die Hochschulen, die Bachelorarbeiten in diese Detektoren.
Und dann springt der an oder eben nicht.
Und dann wird meist genauer geschaut.
Das heißt also, Menschen, so war es zumindest bei den Entscheidungen und Verwaltungsgericht in München vor ungefähr zwei Jahren.
Also Menschen heißt die Professoren, schauen sich diese Bachelorarbeit gründlich an.
Und dann haben wir einen weiteren Aspekt, das ist eine sogenannte Rechtsmethodik.
Wir haben den Beweis des ersten Anschalls.
Der stammt aus den 1980er Jahren.
Also auf jeden Fall hat da das Bundesverwaltungsgericht, unser höchstes Gericht, schon mal gesagt, das ist in Ordnung mit dem Beweis des ersten Anscheins.
Also wir reden von Jahrzehntem.
Vereinschaft, sind die Richterinnen und Richterinnen, die gehen so ran, wie ist ein typischer Geschehensablauf.
Und das beurteilen sie aufgrund von Erfahrungswissen.
Also, wenn zwei Klassenarbeiten, beispielsweise in der Schule, identisch sind, dann guckt man mal, wo haben die beiden Prüflinge denn gesessen.
Saßen die nebeneinander.
Ja.
Und das spricht viel dafür, dass sie voneinander abgeschrieben haben.
Das ist der erste Schritt, weiß das ersten Anschein.
Aber die Gerichte müssen sich einer Schilderung des Prüflens, also hier in dem Fall des Klägers, anhören, der sagt, ja, das ist ja schön und gut, wenn ihr mit Erfahrungswissen das glaubt, aber bei mir war es anders.
Er kann also oder darf, der Kläger der Prüfling darf, einen atypischen Geschehensverlauf schildern.
Dann haben wir aber einen dritten Aspekt.
Das Gericht muss überzeugt sein.
Das Gericht muss also überzeugt sein, dass dieser atypische Geschehensablauf, den der Kläger schildert, dass der so zutrifft, dass es der Wahrheit entspricht.
Und an der Stelle scheitern dann doch viele, weil ich habe ja gesagt, die Rechtsprechung ist Jahrzehnte alt und die, na, ich will es nicht ausreden nennen, aber die Schilderungen von atypischen Geschehensverlauf sind auch mindestens genauso alt.
Wahrscheinlich mehr so Jahrhunderte alt.
Das heißt, die Prüflinge reden, naja, reden sich damit raus.
Also sie verteidigen sich damit, es ist doch ganz anders abgelaufen, ein atypischer Ablauf.
Okay, also die Prüflinge reden sich daraus, und das ist dann relativ leicht zu erkennen, dass sie versuchen sich rauszureden.
Also in den Enttäuschungsvorwürfen, und das ist unabhängig von KI, sind zum Beispiel wortidentische Texte.
Vielfach auch die gleichen Fehler.
Und was auch häufig vorkommt, Begrifflichkeiten, die eigentlich falsch sind oder ungebräucht in diesem Fach oder in diesem Zusammenhang.
Und aus diesen zieht man, dass die Täuschung besteht.
Das ist also der Beweis des ersten Anscheins, eine Rechtsmethodik der Verwaltungsgericht.
Das hat im Schrifttum auch Kritik ausgelöst, aber seit Jahrzehnten wird das so gehandhabt.
Und die Chance von Prüflingen, von Klägern, das kriegt zu überzeugung, dass, wenn die Worte wortgleich sind mit einem Tischlachbar und dann mit einem anderen Prüfling, wenn sogar die gleichen Fehler vorkommen, wenn das gleiche Wort das überhaupt nicht passt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass da voneinander abgeschrieben worden ist.
Und dann haben wir eben keine eigenständige Lastung mehr.
Ja.
Jetzt ist aber bei der Bachelorarbeit, da sitzt ja niemand neben einem, von dem man abschreiben kann.
Wie hat denn die Uni das nachgewiesen über das Tool hinaus, dass dieser Student betrogen haben soll?
Da werden wir die schriftlichen Urteilsgründe abwarten.
Das ist leider so ein bisschen eine Unart im deutschen Rechtssystem, dass es die Pressemeldung gibt und dass es dann Wochen braucht, bis wir die Gründe des Gerichts für seine Entscheidung wirklich Wort für Wort nachlesen kann.
Da wird es noch ein bisschen brauchen, bis wir da genau was sagen können.
Also ich kam mal springend zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München.
Da sind sogar die Richter hergegangen und haben die Fragestellung oder die Aufgabenstellung selbst mal in ChatGPT eingegeben.
Überlege in ChatGPT, also alle Welt redet von ChatGPT, gut, das ist der Dienst, den wir alle kennen.
Ja, es ist der Dienst, den sehr viele Menschen benutzen auf der Welt, aber wir sollten dann doch dann eher von Sprachmodellen reden.
Also da haben es die Richter sich dann vielleicht doch etwas einfach gemacht, das in ChatGPT einzugeben, zu sagen, ach, das kommt doch so raus.
Naja, andererseits machen es sich ja Studierende und Schülerinnen und Schüler auch gerne einfach.
Also von daher ist das naheliegend, dass sie dasselbe Tool benutzt haben.
Warum ist jetzt so ein Urteil aus Kassel bedeutsam über diesen Einzelfall hinaus?
Weil es das erste wirkliche Gerichtsurteil ist?
Was bedeutet das genau?
Wie ich schon sagte, die Entscheidung aus Kassel von Ende Februar, das ist unser erstes Urteil.
Das heißt, da hat eine Auseinandersetzung des Gerichts über Monate und intensiv stattgefunden.
Und wir können deutschlandweit eine Begriffsbestimmung finden.
Seit Jahrzehnten.
Überall.
Also es gibt eine Entscheidung, beispielsweise, das war jetzt nicht unbedingt KI, aber es gibt eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts.
Die sagen in einem Verfahren, Täuschung ist, und dann schreiben sie Definition.
Und dann schreiben sie über Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Das heißt also, die Bundesländer helfen sich bei der Definition aus.
Okay.
Und daher gilt Land auf Land ab seit Jahrzehnten eben Täuschung ist keine eigenständige Leistung.
Und das Neue daran ist, dass KI, das ist wie mein Tischnachbar, oder ein Elternteil des hilft, das ist einfach der dritte, der Fremde.
Genau so wird KI aufgefasst.
Jetzt spricht das Gericht in dieser Pressemitteilung, die wir bislang nur haben, von verallgemeinerungsfähigen Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungen.
Was können denn andere Hochschulen oder auch die anderen Bundesländer von so einem Urteil ableiten?
Das Verwaltungsgericht in Kassel, das wird sicherlich so etwas wie Andeutungen machen können, wie KI aufgefasst werden kann, soll, muss.
Das Verwaltungsgericht wird aber sich nicht zum Ersatzgesetzgeber aufschieben dürfen.
Wir haben in Deutschland Gewaltenteilung.
Gesetze werden vom Landtag in Hessen vom Hessischen Landtag hier in Wiesbaden gemacht.
Und das Gericht in Kassel, das Verwaltungsgericht in Kassel, darf kein Gesetz machen.
Die können also in Anführungszeichen auslegen, damit sie es anwenden können auf einen konkreten Fall.
Aber sie dürfen uns kein Gesetz schreiben.
Deshalb bleibt also spannend, was das Verwaltungsgericht Kassel mit diesen verallgemeinerungsfähigen Kriterien regeln meint.
Das wird spannend.
Okay.
Also da müssen wir noch ein Auge drauf behalten.
Das ändert ja nichts daran, dass wir sowohl in der Gesetzgebung als auch in vielen Prüfungsordnungen, wie schon eingangs gesagt, so ein bisschen der KI-Entwicklung hinterherhinken.
Was sollte denn so als Mindestmaß eigentlich in einer Prüfungsordnung einer Universität geregelt sein in Bezug auf KI?
Wir haben ja den Begriff Täuschung Land auf Land ab.
Und das ist auch erstmal gut.
Weil durch die Definition, die die Bundesländer auch voneinander ausleihen, also die Gerichte, können wir viele Fälle abdecken.
Eben auch KI als Dritter, KI als fremde Hilfe.
Wir müssen uns jetzt überlegen, und das ist die Aufgabe der Politik, wollen wir das.
Wollen wir KI, also ein KI-Tool, ein KI-Werkzeug als Hilfe eines Dritten, als fremde Hilfe verstanden wissen.
Und da muss dann die Politik aktiv werden und muss es reinschreiben.
Also es steht Täuschung in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und dann ist erstmal fertig.
Das heißt, es müsste dort weitergehen, was jetzt nicht unbedingt ein KI-Tool genannt, also ChatGPT zu nennen, wäre natürlich blöd.
Aber beispielsweise Sprachmodell zu nennen, und zu klären und ausdrücklich reinzuschreiben.
Also die Prüfungsordnung der Kassler ist eigentlich recht modern.
Die sagen nämlich, ganz ausdrücklich in drei Sätzen, wie Mobiltelefone in einem Prüfungsraum gehandhabt werden.
Da steht also der erste Satz, das fängt also die Vorschrift Täuschung, fängt also an, Täuschung.
Und dann kommt die Sanktion.
Dreifen wir auf die Definition zurück.
Und dann gehen wir in mehrere Sätze zum Thema Mobiltelefone in einem Prüfungsraum.
Und genau das bräuchte es für KI.
Es müsste also geklärt werden und ausdrücklich formuliert werden, welche KI, welches Tool, welcher vielleicht Nutzungszweck wir eben nicht als Täuschung verstanden wissen wollen.
Und das müssen wir dann ausdrücklich reinschreiben.
Kann sich der Studierender nachrichten, der Prüfer, die Professoren und das Gerichtes drüber sitzt, könnte also wieder die Täuschungsdefinition hernehmen und gleichzeitig würde es in der Vorschrift weiterlesen und sagen, aber gesetzlicher Wille, das Tool oder der Nutzungszweck, beispielsweise Übersetzung, den wollen wir ausdrücklich nicht von dem Begriff fremde Hilfe, unerlaubte Hilfe, unzulässiges Hilfsmittel erfasst wissen.
Okay.
Denn es ist ja ein bisschen utopisch zu glauben, dass Studierende gar keine KI mehr benutzen für ihre Prüfungsarbeiten.
Das ist so ein bisschen wie, ich erinnere mich noch in meiner einen Abschlussarbeit, da war Wikipedia ein ganz großes Thema, wo ich so dachte, also es ist so utopisch zu glauben, dass ich überhaupt nichts auf Wikipedia gelesen habe und wenn es mir nur als Hinweis auf weitere Quellen gedient hat, die ich mir dann zu Hilfe gezogen habe.
So ähnlich ist das ja heutzutage wahrscheinlich auch mit KI, dass man eigentlich davon ausgehen kann, dass die Studierenden über ihr Thema wahrscheinlich mit einem Chatbot auch sprechen.
Das ist ja auch nicht verkehrt.
Also von Umfragen oder von Erhebungen arbeiten die als Lernunterstützung heißt der Begriff.
Es gibt ja auch so Tools, da lade ich einen PDF hoch und der macht mir Fragen und da muss ich sie beantworten.
Das ist ja gar nicht schlecht.
Da kann ich ja richtig was mit lernen.
Aber es geht dann um den Nutzungszweck, das, oder die Idee, die vielleicht manch einer hat.
Ich packe mein Thema, meiner Bachelor- oder Masterarbeit in den Prompt und dann springt das Ding ja 20 Seiten mit Quellen und zwischenschliederhose aus.
Ja, ganz so einfach ist es bei der Technik nicht, aber sie kann schon viel helfen.
Und da muss geguckt werden, was davon wollen wir denn erlauben?
Also, wenn wir jetzt einfach mal die Textarbeit nehmen.
Generative KI, um mal davon zu sprechen, die einen Text generiert.
Aber die kann ja auch noch anderes.
Die kann mir ja einfach nur Quellen ausspuchen.
Ja, die ich dann bearbeite.
Es kann ja auch sein, also beispielsweise in meiner Zunft, ich würde an der, wir sind ja dann auch im Bachelormaster-System, ich würde eine Bachelorarbeit in Jura schreiben und habe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Die gibt es zwar dann irgendwann in allen Sprachfassungen, also in den europäischen Sprachen.
Aber vielleicht bin ich noch ganz früh und die gibt es nur in Englisch.
Und dann nehme ich mir ein Stück her und lass das, darf ich den Namen sagen, also für ein Deep Erl übersetzen, ja?
Ja.
Es ist natürlich vollkommen anders.
Also diese KI-Anwendung oder diese Übersetzungsmutzung, als wenn ich Englisch auf Lernenden Gymnasien studiere.
Und alles macht Deep Erl, was ich in meinem Studium mache.
Also wir müssen da gucken.
Lernunterstützung, Nutzungszweck, also ich kann da die Recherche anfangen, ich kann da irgendwas hochladen und habe Fragen, an denen ich mich selbst überprüfen kann.
Ja, oder einfach nur, das machen wir Anwälte.
Einfach mal gucken, Rechtschreibung, Satzzeichen, schöneres Synonym.
Also ich erinnere mich, ich bin jetzt nur schon ein Weilchen in dem Beruf, ich hatte früher ein gedrucktes Synonymwagebuch auf den Tisch liegen.
Ja, da guckt heute keiner mehr rein.
Aber hätte das früher jemand angegeben, er hatte in einem gedruckten Synonym-Worterbuch ein Synonym angegeben, hätte sich da jemand gefragt, das ist doch fremde Hilfe, weil du hast dir das Wort ja nicht überlegt.
Das hat aber keiner gefragt.
Also da müssen wir uns ehrlich machen, was wollen wir erlauben und was haben wir verbieten?
Das heißt, wie konkret müsste denn so eine Prüfungsordnung sein, damit eben sowas erlaubt ist, müsste da tatsächlich jedes Tool aufgeführt werden.
Also ich weiß zum Beispiel an den Schulen, da haben sie ja bestimmte, das Land Niedersachsen zum Beispiel unterstützt, ein bestimmtes Übersetzungstool, das benutzt werden darf und in der Prüfungsordnung auch angegeben ist.
Dieses Wörterbuch dürft ihr zum Beispiel für Englisch, Französisch, Spanisch, was auch immer für die Prüfung benutzen, muss das tatsächlich so konkret sein, dass da in jeder Prüfungsordnung steht, Tool X, Y-Z sind erlaubt, alle anderen sind verboten.
Man könnte es so handhaben.
Also das wäre dann eine Liste der zulässigen Hilfsmutter.
Und eine Prüfung muss immer die Chancengleichheit, die Chancengerechtigkeit garantieren.
Das heißt, die, die in einem Prüfungstermin sitzen, also stellen wir uns das bildlich vor, die in einem Prüfungsraum unter Aufsicht versucht schreiben.
Aufsichtsarbeiten.
Bei uns Juristen heißt das so.
Die haben ganz konkret eine Liste, welches Buch, in welcher Auflage von welchem Verlag erlaubt ist.
Weil nämlich die Chancengleichheit, dass alle die gleiche Chance auf ein Abschluss auf eine gute Note Not haben, die in diesem Prüfungsraum sitzen, die wird durch gleiche Bedingungen gewährleistet.
Und gleiche Bedingungen werden gewährleistet, indem alle die gleichen zulässigen Hilfsmittel benutzen.
Könnte also hergegangen werden und könnte beispielsweise ChatGPT auf eine solche Liste geschrieben werden.
Ich würde aber eher sagen, es in diese Nutzungszwecken zu fassen.
ChatGPT ist jetzt ungefähr dreieinhalb Jahre auf der Welt, was sich da getan hat, wie viele dazugekommen sind, in welchen Versionen?
Also man verliert ja vollkommen im Überblick.
Ja.
Deshalb sind die Bezeichnungen oder die Produktnamen wahrscheinlich keine gute Idee.
Ich würde es an diesen Nutzungszwecken festmachen.
Also so etwas wie Recherche, Rechtschreibkorrektur, Übersetzung, Ideenfindung, Lernunterstützung.
Und die Tools, die dann in diesen Bereichen vorhanden sind, die sind dann auch erlaubt, es sei denn, man würde sie ganz explizit, also ganz ausdrücklich nochmal ausschließen.
Okay.
Jetzt haben Sie in einem Standpunktartikel gesagt, dass zurzeit es eher so ist, dass grundlegende Fragen vor Gericht geklärt werden.
Aber es ist eigentlich so sein sollte, dass die Bildungspolitik grundlegende Fragen entscheiden sollte, und die Gerichte sich dann auf diese Entscheidungen und Gesetzgebungen beziehen könnten, anstatt dass sie jetzt quasi Fakten schaffen müssen, ohne dass es klare Regelungen gibt.
Wie genau würden Sie sich das denn wünschen, dass das in der Bundesrepublik Deutschland unserem Föderalismus funktioniert?
Wir haben die Situation, beispielsweise bei dem Studenten, bei den Informatikständen in Kassel, der hat jetzt keinen Abschluss.
And that is grundlegend.
Das hat richtig Auswirkungen auf seine Leben, weil er geht ohne Abschluss in den Arbeitsmarkt.
Und er geht in Konkurrenzsituation mit anderen Absolventen, also mit Abschluss, mit vielleicht sogar richtig gut.
Und da kratzen wir ziemlich an dem Grundrechter freie Berufsform.
Das heißt, der Informatikstudent darf seinen Beruf frei wählen.
Und wenn er jetzt ihm die Bachelorprüfung als nicht bestanden, beziehungsweise die Wiederholungspürung als ausgeschlossen erklärt wird, dann erreicht er diesen Hochschulabschluss nicht, diesen Bachelorabschluss nicht.
Bei Informatik ist es vielleicht mit dem Zugang zum Beruf ein bisschen anders, als denken wir an die Ärzte schafft.
Wer also kein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium hat, kriegt keine Arztzulassung.
Also da ist die gestandenen Abschlussprüfung, Zulassungsvoraussetzung, um in dem Beruf arbeiten zu tun.
Bei der Informatik haben wir das so nicht.
Aber wie gesagt, natürlich ist er in der Konkurrenzsituation mit denen, die einen Abschluss haben und die vielleicht einen Abschluss mit gutnoten haben.
Und was so jetzt in den letzten Wochen, Monaten zu hören ist, dass die Berufseinsteiger es ein bisschen schwerer haben, einen ersten Job zu finden, dass sie länger warten müssen, bis sie den ersten Job antreten und dass das auch die Informatiker betrifft.
Das heißt also, wir müssen uns im Klaren sein, dass der kein Bachelorabschluss hat und das hat Auswirkungen, enorme Auswirkungen auf sein Leben, das müssen wir ausdrücklich regeln.
Und da müssen wir, da muss der Gesetzgeber ran.
Also das sagte ich ja, Gewaltenteilung, das Gericht darf nicht Gesetzgeber sein.
Das muss der Gesetzgeber selbst machen, weil wir haben, das ist auch wieder Jahrzehnte alt, vom Bundesverfassungsgericht beispielsweise so Entscheidungen, das nennt sich bei uns in der Rechtstechnik Vorball des Gesetzes bzw.
Wesentlichkeitstheorie.
Wenn also etwas wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte ist, der Student in Kassel sein Grundrecht auf freie Berufsform.
Wenn das also wesentlich für die Grundrechte ist, dann muss das Parlament durch ein Gesetz klären, regeln.
Das darf also nicht das Gericht machen, das darf auch keine Handreichung machen, die vielleicht noch grafisch aufbereitet verteilt wird.
Das heißt also, dieser Punkt, dieser Aspekt Prüfung bestanden oder Prüfung nicht bestanden, ist so elementar für mein Grundrecht auf Berufswahl, dass der Gesetzgeber das klären muss.
Und damit kommen wir zu dem, was ich eingangs sagte, unser Föderalismus, also 16 Bundesländer, die Schulgesetze machen, 16 Bundesländer, die Hochschulgesetze machen.
Das heißt, solange es keine Gesetze gibt, was sollte ich als Studierende beachten, um nicht in so eine Falle zu tappen, dass die Nutzung von KI am Ende als schwerwiegende Täuschung interpretiert wird.
Wir haben jetzt März 2026 und wir haben ungefähr sechs Entscheidungen zu Schule als auch Hochschule.
Ich nenne mal so die Zahlen von ungefähr 11 Millionen Schülerinnen und Schülern von so drei Millionen Studierenden, also sehr viele Personen, die ChatGPT oder Sprachmodelle oder KI-Tools einsetzen.
Wir haben aber erst sechs Entscheidungen.
Aber die sechs, da hat der Prüfling verloren.
Oh.
In allen diesen sechs, wir können das gerne dann im Beitrag die Entscheidung drunter setzen, in allen sechs Entscheidungen hat der Prüfling verloren.
Wir haben jetzt in Kassel die Besonderheit, dass die, also die sind sich bewusst, dass sie das berühmte Neuland betreten, KI in der Prüfung, und haben die Berufen zugelassen.
Das heißt, das Gericht der ersten Instanz hat gleich die Berufung für das Gericht in der zweiten Instanz zugelassen.
Das ist bei uns in Hessen der hessische Verwaltungsgerichtshof.
Der wird sich das also auch nochmal ansehen.
Okay.
Das Problem ist nur, dass in den Gerichten eben auch Personalnot herrscht, wie eigentlich überall.
Und ich fürchte, dass es 2028 werden wird, bis wir aus Kassel vom Verwaltungsgerichtshof in der zweiten Instanz eine Entscheidung haben werden.
Solange ist Unsicherheit.
Ich hatte ja schon gesagt, also das eine Aktenzeichen ist 24.
Zweite Instanz vielleicht 28, da sind vier Jahre, drei Jahre, fünf Jahre dazwischen.
Was macht der Prüfling denn in der Zeit, wenn er keine Abschluss hat?
Kann der nochmal von vorne anfangen zu studieren?
Er wird also wahrscheinlich in Informatik ausgeschlossen sein, aber wir haben ja die Studiengänge, also die Bachelor-Studiengänge, die sich ja teilweise in Nuancen unterscheiden.
Und da kann es sein, dass er vielleicht in einen anderen Studiengang reinkommt, aber er wird immer dieses nicht bestanden angeben müssen.
Also angeben müssen, dass er schon mal an einer anderen Hochschule eine Prüfung abgelegt hat.
Ich sitze und so anständig habe.
Und ist es sinnvoll, wenn ich jetzt, also ich sehe das gerade alles sehr aus der Sicht der Studierenden, wahrscheinlich mehr, als ich Empathie mit den Lehrkräften habe an den Universitäten und Schulen.
Wenn ich jetzt zum Beispiel in so eine wichtige Abschlussarbeit reingehe, dass man meine Hausarbeit verhaut, ist ja schwamm drüber.
Aber wenn ich meine Abschlussarbeit anfange, wäre es dann sinnvoll, dass ich mich mit meiner betreuenden Professorin, dem Prof hinsetze und sage, ich würde gerne dieses Tool benutzen, können wir das irgendwie festhalten, dass ich die für diese und diese und diese Sachen benutzen darf, um sicher zu gehen.
Genau, wir haben eben das Problem, dass in den schriftlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Täuschung steht.
Und da haben wir ja gesagt, haben wir unsere Definition.
Und eine ausdrückliche Abweichung, dass wir etwas anders verstanden haben wollen, die hat ja keiner in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung bisher reingeschrieben.
Das heißt, der Studierende hatte im Moment das Risiko, dass er einer eines KI-Einsatzes oder Sprachunternehmer es ja vielfach sein, bezichtigt war.
Und da wird es schwer, sich zu wehren.
Aber dann ist es ja im Prinzip besser, je transparenter ich damit umgehe von vornherein, für was ich welches Tool benutzen möchte und mir quasi das Okay von der betreuenden Lehrkraft hole.
Oder?
Das ist sicherlich sinnvoll mit den betreuenden Lehrkräften oder Professorinnen dann zu sprechen.
Ich hatte ja schon gesagt, wir haben, auch wenn wir Textarbeit oder generative Texte durch kann, wenn wir darüber sprechen, dann haben wir ja trotzdem noch verschiedene Nutzungszwecke.
Ja, also die Übersetzung, die Rechtschreibprüfung, da viele Berichten, also auch ältere, also nicht nur Studierende berichten, die Angst vor dem Lernblatt.
Da steht erstmal was und dann geht es weiter.
Ja, also da ist die Frage.
Da ist also die Frage, was wollen wir denn, welche Kompetenzen, also in dem Fall der Informatikstudent am Ende seines Informatikstudiums hat.
Und gerade die Informatiker setzen die Sprachmodelle ja bei dem Programmcode ein, also bei Programmieren, dann muss man die Frage stellen, ist das gut oder schlecht.
Ja.
Also im Endeffekt ist es ja eigentlich wertvoll, wenn jeder in seinem Studium lernt, mit KI in dem bestimmten Bereich sinnvoll umzugehen.
Das könnte ja sogar Teil quasi der Prüfungsordnungen sein, dass bestimmte Tools auch benutzt werden müssen und sinnvoll angewandt werden müssen, um das Ergebnis zu verbessern, weil man später im Berufsalltag auch so benutzen würde.
Genau, wenn die Idee ist, dass die Schule auf das Leben vorbereitet, wie es so schön heißt, schön wäre.
Wenn die Idee ist, dass die Absolventen auch einen Einstieg in den erlernten oder studierten Beruf bekommen können, dann muss natürlich das Studium das antizipieren, was der Beruf später abfragt.
Also ein Arbeitgeber, der sich den Abschluss eines Informatikstudenten anguckt, der muss ja nur ungefähr wissen, was steckt denn dahinter.
Also was kann der oder was kann er nicht.
Also das muss er herauslesen können.
Und da ist es wichtig, dass wir das klären.
Also, also was wollen wir zulassen und was wollen wir wirklich verbieten?
Und da glaube ich, also meine ganz persönliche Meinung, da gehen wir an die Grundfeste unseres Bildungssystems.
Weil da müssen wir die Lehrpläne ran, da müssen wir, also im Schulbereich an die Lehrpläne ran.
Und auch die Frage im, ja, die meisten Studienfächer ticken ja nach Bachelor-Master-System.
Das heißt, die schreiben ja diese Hausarbeit.
Und da ist ja selten eine Art mündliche Prüfung vorgesehen.
Das könnte, das könnte eine Lösung sein.
Das sind viele, die das auch ansprechen, dass man einen größeren Teil der Note aus einem mündlichen Verteidigung seiner Bachelorarbeit zieht.
Ja, und dann kommen die, die in den Hochschulen Tag an Tag aus tätig sind und sagen, wenn jetzt jeder Studierende noch eine mündliche Prüfung kommen soll, dann können wir sicherlich eine eigenständige Leistung dieses dieses Prüfings nachweisen oder feststellen.
Aber wir haben doch gar nicht genug Leute, um bei großen Studiengängen diese ganzen Massen an Studierenden, wir haben ja ungefähr drei Millionen, dass jeder abgefragt wird in einer mündlichen Prüfung.
Kann man den Lehrbetrieb eigentlich drüber rüber einstellen, weil man nur noch am Prüfen ist.
Jetzt haben wir viel über die Dinge gesprochen, die schwierig sind oder die nicht so gut laufen.
Gibt es denn auch so Best-Practice-Beispiele von Hochschulen, Schulen, Universitäten, wo sie sagen, die haben das schon richtig gut geregelt.
Das läuft prima, das könnte eine Blaupause für andere Einrichtungen sein.
Da haben wir jetzt die große Besonderheit, dass im Großen und Ganzen jeder Studiengang, also jeder Bachelorstudiengang und jeder Masterstudiengang an sich seine Ausbildungs- und Prüfungsordnung braucht.
Und ich habe ja gesagt, es gibt unterschiede in Nutzungszwecken, Unterschiede in den Kompetenzen, die erworben werden sollen, Unterschiede in der Frage, welches Wissen wollen wir denn abfragen und attestieren.
Und da haben wir Zahlen, da haben wir so um die 10.200 Bachelor-Studiengänge, um die 10.500 Masterstudiengänge.
Und da wird es dann schwierig zu sagen, wer hat es gut umgesetzt.
Also ich kann zu dem Fall hier sagen, die Universität Kassel hat zumindest mal, dass wir den Mobiltelefon geregelt, also das Mobiltelefon im Prüfungsraum.
Das ist ja schon mal ein guter Anfang.
Sowas bräuchte es jetzt noch für KI-Tools oder Nutzungszwecke.
Aber das Mobiltelefon gibt es auch schon seit 20 Jahren.
Wenn wir 20 Jahre auf eine KR-Regelung warten, dann haben wir ein Problem, glaube ich.
Das klingt, als wäre es noch ein Feld mit sehr viel Verbesserungspotenzial, sagen wir es mal so.
Und wahrscheinlich kann man so zum Abschluss den Studierenden nur an die Hand geben, seid so transparent wie möglich und sprecht darüber, macht es öffentlich nachvollziehbar, welche Tools ihr wofür eingesetzt habt, damit euch das nicht später inhintermeißt.
Das Beispiel dieses Informatikstudenten aus Kassel zeigt ja, also der hat nicht eine schlechte Note bekommen oder einen Nichtbestand und macht es halt nochmal.
Der hat also keinen Abschließen.
Also, das ist die ganz drastische Konsequenz, die eigentlich jedem drohen kann.
Und daher, also ich glaube, dass es noch dauern wird, bis die Politik es wirklich ausdrücklich in ihre Hochschulgesetze und dann in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung hineinschreibt.
Weil wir müssen es ja erstmal, jetzt habe ich schon zig Mal gesagt, ich habe klar werden, was wollen wir denn?
Also welche Kompetenzen, was wollen wir abfragen?
Ja, und wenn wir es abfragen, also prüfen, muss es ja vorher auch gelehrt worden sein.
Das ist in der Hochschule, also bei einem Informatikstudent nicht ganz so streng.
Aber in der Schule wird das schon sehr streng gehandhabt.
Also das, was nicht im Unterricht behandelt worden ist, was nicht geübt worden ist, darf eigentlich auch nicht in einer Schulprüfung abgefragt werden.
Heißt also, wenn wir andere Prüfungen brauchen, brauchen wir auch anderen Unterricht.
Also sowohl in der Schule als auch an der Hochschule.
Da machen wir gerade ein ganz neues, ganz großes Fassout.
Ich glaube, das hebe ich mir für einen anderen Deep Dive auf.
Ich glaube, Studierende können eine ganze Menge daraus mitnehmen, wie bedacht man bei der KI-Nutzung sein sollte.
Und auch Lehrkräfte, wie gut sie mit ihren Studierenden über KI und die KI-Anwendung in den Prüfungen sprechen, damit man eine gemeinsame Basis hat, solange es noch keine gesetzliche gibt.
Eine Sache würde ich gerne noch sagen.
Ja.
Also ich störe mich da haben, aber ich prangere das auch an, wie so diese Widersprüchlichkeiten.
Also, wenn die Lehrkräfte, zum Beispiel Niedersachsen über den Chatbot Telly, nichts anderes ist als eine Anbindung an die Sprachmodelle, wenn die das nutzen, dann applaudieren alle.
Wenn jetzt aber eine Schülerin oder Schüler, wir haben jetzt einen Verfahren aus Nordrhein-Westfalen, eben einen solche Sprachmodell nutzt zu Hause.
Ja.
Dann ist es halt ein Schulleben ohne Abschlussgefühl.
Und diese Ungleichbehandlung oder diese Widersprüchlichkeit, also die prangere ich schon an, weil ich für mich den Eindruck habe, dass diese KI-Tools oder die Werkzeuge sehr gesehen werden als Arbeitserleichterung.
Als Arbeitserleichterung für die Lehrkräfte für die Lehrpersonen.
Das ist ja erstmal nicht verkehrt.
Also Gesundheitsschutz von Lehrkräften, Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften, das sind ja alles wichtige Themen.
Aber mir fehlt, also mir persönlich fehlt, so eine ganzheitlich, so ein ganzheitliches Konzept.
Wie wollen wir modern lernen mit diesen Tools, mit diesen Werkzeugen.
Und da finde ich, es reduziert sich so ein bisschen.
Die Lehrkraft kann in der gleichen Zeit mehr Arbeit machen, weil die KI-KI-Tools ja Arbeit abnehmen.
Und das stört mich schon.
Ja, das kann ich sehr gut nachvollziehen.
Ich bin sehr froh, dass ich gerade keine Abschlussarbeiten mehr schreiben muss und eine abgeschlossene Berufsausbildung habe und mich dieser Frage selbst nicht stellen muss, aber im Interesse der Kinder in meinem Umfeld ist das eine schwierige Nummer gerade.
Ja.
Und ja, ich glaube, Transparenz ist die einzige Art und Weise, wie wir dem irgendwie entgegenkommen können.
Ein Problem ist auch, wenn ich das noch sagen darf.
Ja, der schwache Schüler fällt eher auf als der gute Schüler.
Ich mache einfach mal ein Beispiel, also wer so im Verlauf eines Schuljahrs mal eine 2-Minus-Schreibt, mal eine 3-Plus-Schreibt und dann eben mal eine 1-schreibt, da wundert sich die Lehrkraft nicht.
Aber die Schülerinnen oder Schüler mit der 5 und immer so ein Kratzen am Nichtversetzt und das doch mit 2, das kann doch nur diese KI gewesen sein.
Ja, also da tun wir es uns auch dann ein bisschen zu leicht machen.
Weil es sind zu wenig Gerichtsverfahren im Moment, wenn wir überlegen, dass doch mehr oder weniger jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Studierende in irgendeiner Weise die Tools nutzt.
Zumal wir uns ja wirklich grundlegend Gedanken darüber machen müssen, ist die offensichtlich sinnvolle Anwendung von KI, wenn da eine gute Note rauskommt, etwas, was man so heftig bestrafen sollte.
Das ist ja auch etwas, was eventuell dem Schülerin, dem Schüler oder der Schülerin irgendwann mal zugutekommen kann, dass sie so gut mit KI umgehen können, dass sie ihre Arbeit dadurch verbessern können.
Also es könnte ja, man könnte hergehen und einfach sagen, also da muss ich nochmal auf die Verwaltungsgerichtsentscheidung aus München zurückgehen.
Da war die Kritik um Schrifttum, wenn es doch einer drauf hat, wenn es doch einer kann, also wenn doch einer so gut formulieren kann, das war ein Essay in englische Sprache für die Bewerbung zum Masterstudiengang.
Dann kann ich doch nicht hergehen und sagen, einfach, das ist so toll, das ist nahezu perfekt.
Das kann nur ein Schwachmutter gemacht haben.
Ich habe für sehr viel Kritik im Schrifttum gesorgt.
Und es gibt eine andere Entscheidung vom Oberverwaltungsrecht Niedersachsen.
Da hatte eine Juristin, also aus meiner Zunft beim zweiten Staatsexamen ihre Prüfungsleistung nahezu identisch mit der Musterlösung.
Da waren natürlich alle, das ist Täuschung.
Und da das Oberverwaltungsgericht uns festgestellt, naja, also ein Prüfling, der eine richtig gute Note erreicht, der ist mit seiner Prüfungsleistung auch verdammt nah dran an der Lösungshitze.
Das ist doch nicht gleich Täuschung.
Ja.
Es könnte also auch anders geregelt werden, dass man einfach sagt, gut, wenn die KI vielleicht halluziniert, dann hast du innerlichen Fehler.
Du kriegst einfach nur schlechte Note.
Das macht sich ja vom Arbeitsmarkt in der Konkurrenzsituation auch wieder so merken.
Das stimmt.
Das gehört ja auch mit zur richtigen Nutzung von KI, dass wir erkennen, wann sie richtig und wählen sie falsch liegt.
Mit dem, was sie uns da ausspuckt.
Also alles noch ein schwieriges Feld.
Danke für den Einblick und für so ein erstes Gefühl dafür, wo wir gerade davor stehen, was geregelt werden muss.
Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit dafür genommen haben.
Danke, Frau Grünewart.
Das war's für heute.
Der nächsten Deep Teil hört ihr an dieser Stelle in zwei Wochen.
Dann geht es um den KI Campus.
Diese Initiative des Stifterverbandes hat das Ziel, KI-Kompetenz in der Breite der Gesellschaft zu fördern.
Wie das funktioniert, hört ihr am 10.
April.
Es würde mich freuen, wenn ihr dann wieder dabei seid.
Bis dahin könnt ihr natürlich mit unserem kompakten KI-Update jeden Montag, Mittwoch und Freitag auf dem Laufenden bleiben.
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