# Maximizing German Family Financial Subsidies

**Podcast:** Finanzfluss Podcast
**Published:** 2026-02-09

## Transcript

Kurz vorab, diese Finanz für Classics Folge ist auch auf YouTube erschienen.
763 Euro pro Monat geben Eltern im Schnitt für ihr Kind aus.
Das macht ungefähr 20% der gesamten Konsumausgaben inklusive Wohnkosten aus.
Da hilft natürlich das Kindergeld, aber es gibt noch viel mehr Förderungen, von denen du vielleicht noch gar nichts wusstest.
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Together we can jetzt weiter mit der Folge.
Hi, ich bin Markus von Finanzfluss und ich erzähle dir heute, welche Förderungen du als Mutter oder Vater für dein Kind bekommen kannst.
Die bekannteste Förderung ist natürlich das Kindergeld.
Für jedes Kind gibt es ab der Geburt 255 Euro pro Monat bis zum 18.
Lebensjahr.
Und wenn dein Kind nach dem 18.
Lebensjahr zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht, dann wird das Kindergeld auch für volljährige Kinder gezahlt.
Maximal bis das Kind 25 Jahre alt ist.
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt und wenn dein Kind 18 wird, dann musst du das Kindergeld ab 18 nochmal zusätzlich beantragen.
Dann gibt es verschiedene steuerliche Entlastungen.
Einmal den Kinderfreibetrag, der ist alternativ zum Kindergeld.
Du kannst also nur eins von beiden bekommen.
Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Existenz, Minimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Insgesamt sind das 2025 dann 9.600 Euro oder jeweils die Hälfte pro Elternteil.
Der Betrag wird also von der Steuer abgesetzt und ob sich jetzt eher das Kindergeld oder eher der Kinderfreibetrag lohnt, das hängt von der Höhe deines Einkommens ab.
Pima Daumen kann man sagen, bei geringen Einkommen lohnt sich eher das Kindergeld und bei höheren Einkommen eher der Kinderfreibetrag.
Du musst dir darüber allerdings keine Gedanken machen, das Finanzamt prüft automatisch, was sich er lohnt.
Du beantragst einfach das Kindergeld und füllst eine Steuererklärung aus und dann prüft das Finanzamt, ob sich vielleicht eher der Freibetrag lohnt und rechnet das Kindergeld entsprechend darauf an.
Wie viel Steuer du durch den Kinderfreibetrag sparst, das hängt vom Einkommen ab.
Ganz grob kann man überschlagen, Grenzsteuersatz mal Freibetrag gleich Ersparnis, also bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent, das sind ungefähr 50.000 Euro zu versteuernde Einkommen pro Kopf, sind das 3.360 Euro Steuersparnis, also 280 Euro pro Monat.
Und hier lohnt sich also schon der Steuerfreibetrag statt des Kindergeldes von 255 Euro.
Für Alleinerziehende gibt es dann noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro pro Jahr, der ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann und 80% der Kinderbetreuungskosten können bis maximal 6.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden, also maximal 4.800 Euro.
Um diese steuerlichen Förderung in Anspruch zu nehmen, musst du einfach eine Steuererklärung abgeben.
Dabei kannst du dir zum Beispiel mit einer Steuersoftware helfen lassen.
Förderung Nummer 3 ist die Mütterrente.
Eltern können für die Jahre, die sie ihr Kind erzogen haben, zusätzliche Rentenpunkte bekommen.
Diese Rentenpunkte bekommt die Person, die das Kind überwiegend erzogen hat und grundsätzlich ist das die Mutter, deswegen heißt es auch Mütterrente.
Eltern können sich aber auch einigen, wer von beiden die Mütterrente bekommen soll.
Pro Jahr Kindererziehungszeit gibt es einen Rentenpunkt und Maxima können drei Jahre anerkannt werden.
Du kannst damit also drei Rentenpunkte zusätzlich bekommen.
Vor dem Jahr 2017 gibt es allerdings noch eine etwas differenziertere Regel.
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es nur maximal 2,5 Rentenpunkte und für Kinder, die ab 92 geboren sind, gibt es drei Rentenpunkte.
Ab 2027 gibt es dann einheitlich drei Rentenpunkte.
Drei Rentenpunkte bedeuten aktuell 122,37 mehr Rente pro Monat brutto und die Mütterrente gibt es natürlich nicht automatisch, sondern die muss beantragt werden.
Das macht man bei der Rentenversicherung.
Dann gibt es das Wohngeld.
Das ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, entweder für die Miete oder die Kreditrate für eine eigene Immobilie.
Das Wohngeld richtet sich nicht nur an Eltern, sondern an jeden.
Aber gerade wenn du Kinder hast, dann sinkt die Hürde, das Wohngeld zu bekommen.
Die Einkommensgrenze, also der Betrag ab dem du den ersten Euro Wohngeld bekommen kannst, hängt natürlich von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab und der Region, in der du wohnst, also je nachdem, ob du in einer Region mit hohen Mieten oder niedrigen Mieten wohnst.
Dazu gibt es sieben verschiedene Mietstufen.
Bremen und Berlin sind zum Beispiel Mietstufe 4 und München wiederum ist in der höchsten Mietstufe 7.
Wenn ihr zum Beispiel zu zweit seid ein Kind habt und in Bremen lebt, dann könnt ihr unter 3.762 Euro Bruttoeinkommen pro Monat Wohngeld bekommen.
Wenn jetzt noch ein zweites Kind dabei ist, dann steigt die Grenze schon auf 5.015 Euro.
Das sind nur grobe Orientierungswerte, denn ob du wirklich Wohngeld bekommst und wie viel, das hängt zum Beispiel auch von deiner tatsächlichen Miete ab, davon, ob du alleinerziehend bist oder nicht und verschiedene anderen Faktoren.
Am besten rechnest du das einfach in einem Wohngeldrechner aus.
Da haben wir dir in der Beschreibung allen verlinkt.
Beantragt wird das Wohngeld jeweils bei deiner Kommune und jede Kommune hat da dann wahrscheinlich ein anderes Amt für.
Unter verwaltung.bund.de kannst du einfach Wohngeld in die Suche eingeben, deine Postleitzahl eingeben und dann wirst du an die entsprechende Stelle geleitet.
Die nächste Förderung richtet sich an Eltern, die zwar ein Einkommen haben, aber deren Einkommen zu niedrig ist, um für die Familie zu sorgen.
Für die gibt es den sogenannten Kinderzuschlag oder auch KIZ.
Der beträgt maximal 297 Euro pro Kind und pro Monat.
Wie hoch der genau ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Miete du zahlst und ist relativ individuell.
Um auszurechnen, wie viel Kinderzuschlag gezahlt wird, dazu gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit den KIZ-Lotsen.
Den Link dazu findest du auch in der Beschreibung.
Am besten testest du da einfach mal, ob du was bekommen kannst.
Die Voraussetzungen sind außerdem, das Kind lebt in deinem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, nicht verheiratet, du bekommst Kindergeld und das Bruttoeinkommen der Familie ist mindestens 900 Euro für Paare oder 600 Euro für Alleinerziehende.
Beantragen kannst du den Kinderzuschlag bei der Familienkasse und der muss auch immer wieder neu beantragt werden.
Der gilt nämlich immer nur für sechs Monate.
Dann gibt es noch eine Förderung, die dir dein Arbeitgeber zahlen kann.
Der kann dir nämlich einen steuerfreien Zuschuss zum Urlaub geben, die sogenannte Erholungsbeihilfe.
Maximal sind das 156 Euro für dich, 104 Euro für dein Partner und 52 Euro pro Kind.
Weder du noch dein Arbeitgeber muss dafür Sozialabgaben zahlen.
Dein Arbeitgeber muss für den Betrag pauschal 25% Steuern abführen.
Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe in einem zeitlichen Zusammenhang zu deinem Urlaub gezahlt wird.
Die muss drei Monate vor oder nach deinem Urlaub gezahlt werden.
Sonst muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das Geld auch wirklich zum Zweck der Erholung ausgegeben worden ist.
Das Ganze ist natürlich freiwillig, also du müsstest dein Arbeitgeber erstmal überzeugen, dir überhaupt eine solche Erholungsbeihilfe zu zahlen.
Aber es gibt ja einige Arbeitgeber, die ein Urlaubsgeld zahlen und wenn dein Arbeitgeber ein Teil dieses Urlaubsgeldes in Erholungsbeihilfe umwandeln würde, dann würde bei dir netto natürlich deutlich mehr davon ankommen, weil der Betrag eben nicht versteuert werden muss.
Nehmen wir ein Beispiel.
Ein Arbeitgeber zahlt normalerweise 300 Euro brutto Urlaubsgeld.
Davon kommen nach Steuern und Sozialabgaben 190 Euro bei dir netto an.
Der Arbeitgeber wiederum muss für diese 300 Euro mit Lohnnebenkosten insgesamt 375 Euro aufwenden.
Wenn du jetzt Partner und Kind hast, kannst du maximal 312 Euro Erholungsbeihilfe bekommen.
Also wenn dein Arbeitgeber diese 300 Euro als Erholungsbeihilfe zahlt, kommen bei dir auch 300 Euro netto statt diesen 190 Euro an.
Und der Arbeitgeber muss davon ja 25 Prozent besteuern.
Also ihn kostet das Ganze wieder 375 Euro plus natürlich eventuell etwas mehr administrativen Aufwand.
Als nächste Förderung gibt es für Familien günstige KfW-Kredite.
Wenn du also planst, eine Immobilie zu kaufen und sie selbst zu bewohnen, dann solltest du auf jeden Fall ein Blick auf die Website der KfW werfen.
Hier gibt es nämlich teilweise sehr attraktive Kredite für Familien.
Zum Beispiel den Kreditnummer 300 mit dem Namen Wohneigentum für Familienneubau, den gibt es für Neubauten und der effektive Jahreszins liegt zwischen 0,34 und 3,48 Prozent je nach Laufzeit und Zinsbindung.
Die maximale Kredithhöhe hängt von der Anzahl der Kinder und dem Nettohaushaltseinkommen ab und liegt so zwischen 170 und 220 Euro.
Auch für den Kauf von Bestandsimmobilien gibt es einen anderen Kredit mit ähnlichen Konditionen, wenn die Immobilie zusätzlich energetisch saniert wird.
Die maximale Kredithöhe ist hier etwas geringer, je nach Anzahl der Kinder- und Haushaltseinkommen zwischen 100 und 150.000 Euro.
Die Kredite können entweder über deine Hausbank oder über die KfW direkt beantragt werden.
Wer Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag hat, kann auch noch einen weiteren Zuschlag für Schulmaterial der Kinder bekommen, die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Voraussetzungen sind, das Kind besucht eine Kita oder eine Schule, ist jünger als 25 Jahre und bekommt keine Ausbildungsvergütung.
Wenn du berechtigt bist, bekommst du für jedes Kind eine Pauschale für den Schulbedarf.
Jedes Jahr gibt es 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Halbjahr.
Und unter bestimmten Voraussetzungen können auch noch Kosten wie Nachhilfeunterricht, Mittagessen in der Schule oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein bezuschusst werden.
Und wenn die Schule nicht fußläufig zu erreichen ist, gibt es in der Regel auch noch ein Zuschuss zum Monatsabo für den ÖPNV.
Und auch diese Förderung muss wieder bei deiner Gemeinde beantragt werden.
Und wenn wir schon von Bildung sprechen, dann gibt es natürlich auch BAföG.
Das bekommen zwar nicht die Eltern, sondern das Kind, aber die Eltern sind ja unterhaltspflichtig, wenn das Kind studiert.
Laut Düsseldorfer Tabelle liegt der angemessene Unterhalt bei 990 Euro und wenn Eltern diesen Unterhalt sich nicht leisten können, dann kann BAföG das ausgleichen.
Der BAföG-Höchstsatz beträgt 992 Euro, wenn das Kind nicht bei den Eltern lebt und sich selbst Krankenversichert.
Davon werden dann das Einkommen vom Kind und ein anrechenbares Einkommen der Eltern abgezogen und noch einige Freibeträge berücksichtigt.
Weil das auch wieder ein bisschen kompliziert auszurechnen ist und relativ individuell ist, testest du am besten mal in einem BAföG-Rechner, ob du überhaupt was bekommen kannst und wenn ja, wie viel.
Den Link dazu findest du auch in der Beschreibung.
Die ausgezahlten BAföG-Beiträge sind dann zur Hälfte ein Darlehen, von dem aber maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden müssen.
Und dann gibt es natürlich noch das Elterngeld für die ersten 14 Lebensmonate von deinem Kind.
Das Elterngeld bekommst du, wenn du maximal 32 Stunden pro Monat arbeitest, dein Kind selbst betreust und das zu versteuernde Familieneinkommen vor der Geburt unter 175.000 Euro lag.
Die Grenze ist neu und gilt für Kinder, die ab dem 1.
April 2025 geboren sind.
Wie viel Elterngeld du bekommen kannst, das hängt davon ab, welche Art des Elterngeldes du beantragst.
Es gibt nämlich drei Varianten des Elterngeldes.
Das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.
Das Basiselterngeld beträgt 65% vom Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes, wenn du in der Elternzeit kein Einkommen mehr hast und wenn du teilweise noch arbeitest, dann bekommst du 65% von der Differenz zwischen deinem aktuell Nettoeinkommen und dem Nettoeinkommen vor der Geburt.
Für Eltern mit sehr geringem Einkommen gibt es nochmal höhere Anteile.
Maximal gibt es 1800 Euro und minimal 300 Euro Elterngeld und das Elterngeld muss nicht versteuert werden.
Hier ist mal ein Beispiel für das Basiselterngeld mit und ohne Teilzeitarbeit.
Wenn du zum Beispiel vor der Geburt 2500 Euro netto verdient hast und jetzt vollständig in Elternzeit gehst, also nichts mehr verdienst, dann bekommst du 1.625 Euro Elterngeld.
Wenn du jetzt allerdings in Teilzeit arbeitest und 1.250 Euro im Monat verdienst, alles natürlich netto, dann bekommst du nur auf die Differenz Elterngeld und das sind dann 812,50 Euro und dann hast du ein Gesamtbudget von 2062,50.
Das Basiselterngeld wird nur in den ersten 12 Lebensmonaten vom Kind bezahlt, bei Alleinerziehenden und bei Paaren, in denen beide Elterngeld in Anspruch nehmen, kommen nochmal zwei Monate dazu.
Also hast du dann insgesamt 14 Basiselterngeldmonate.
Diese 14 Monate können zwischen den Partnern aufgeteilt werden.
Seit 2024 können aber beide Eltern nur noch ein Monat Basiselterngeld gleichzeitig bekommen.
Und diese 14 Monate können jeweils in das Elterngeld Plus getauscht werden, das ich euch jetzt erkläre.
Elterngeld Plus funktioniert wie das Basiselterngeld.
Allerdings kannst du das doppelt so lange bekommen, wie das Basiselterngeld.
Du tauscht also ein Basiselterngeldmonat gegen zwei Elterngeld plus Monate.
Dafür bekommst du allerdings auch weniger Elterngeld.
Du kannst nämlich maximal die Hälfte vom Basiselterngeld bekommen, das du bekommen würdest, wenn du in der Elternzeit kein Gehalt hättest.
Relativ kompliziert, deswegen machen wir das eben nochmal mit unserem vorherigen Beispiel.
Also Gehalt vor der Geburt 2500 Euro.
Die Person arbeitet jetzt gar nicht, bekommt dann maximal 812,50 Euro.
Das ist ja die Hälfte von dem Elterngeld, das sie aus dem vorherigen Beispiel ohne Arbeit bekommen hat.
Und wenn die Person jetzt wieder Teilzeit arbeitet und 1250 Euro bekommt, dann bekommt sie ebenfalls 812,50, denn das ist ja das Maximum.
Also auch wieder ein Gesamtbudget von 2062,50.
Also gleicher Betrag wie vorher, wenn man Teilzeit arbeitet, dafür dann aber doppelt so lang.
Und dann gibt es noch den Partnerschaftsbonus.
Das sind vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate.
Die bekommst du, wenn ihr beide parallel in Teilzeit arbeitet.
Das bedeutet, ihr müsst beide mindestens 24 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle vor Ort bei deiner Gemeinde beantragt.
Unter Familienportal.de kannst du einfach deine Postleitzahl eingeben und dann wirst du zu der entsprechenden Stelle weitergeleitet.
Ich hoffe, diese Podcast-Folge hat dir gefallen.
Wenn ja, dann zögere doch nicht in deinem Umfeld über diesen Podcast zu sprechen, bei Freunden und Bekannten.
Ich denke, es gibt auch in deinem Umfeld viele Menschen, die sich für das Thema finanzielle Bildung interessieren oder interessieren sollten.
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Das hilft uns, den Podcast noch einfacher auffindbar zu machen.
Alle wichtigen Links und Verweise findest du wie immer in den Shownotes zu diesem Podcast.
Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.
